Habe ich richtig gehandelt?

7 Antworten

Es kommt auch immer darauf an, auf welcher Strasse die Teile liegen:

Auf der Autobahn dürfte es sogar verboten sein als Person selbst zu entfernen, auf der Dorfstrasse wird es sogar (zumindest implizit) erwartet.

Der Anruf isd. Gefahrenabwehr sollte als Bürgerpflicht obligat sein und nicht mehr auffindbare Teile sind Betriebsalltag dort. Das führt allerdings auch dazu, dass bei falsch notierten Angaben (z.b. Fahrtrichtung) auch keinerlei weitere Nachforschung mehr stattfindet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Jein. Wenn es an der Stelle nicht allzu gefährlich ist, hättest Du auch anhalten und die Gegenstände selbst von der Fahrbahn entfernen können. Und dann ggf. melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Alles richtig gemacht!

Das kann passiern das einer das wegsammelt. Ist aber echt gefährlich und nicht zu empfehlen. Hauptsache ist am Ende doch, dass keiner zu schaden kommt. Von daher hast du meiner Meinung nach alles richtig gemacht! :)