Habe ich mit 17 eine Schufa?
Ich bin 17 und suche eine Wohnung in der Kleinstadt Ebersberg. Ich frage mich ob ich dafür ein Schufa-Auskunft brauche. Oder habe ich mit 17 überhaupt eine Schufa?
4 Antworten
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Nicht Du brauchst eine gute Schufa-Auskunft, sondern Deine Eltern. So lange Du nicht voljährig bist, kannst Du zwar einen Mietvertrag unterschreiben, aber wenigstens einer Deiner Erziehungsberechtigten muss mit unterschreiben.
Von dieser oder diesem werden dann natürlich auch die Dokumente verlangt, die eine gute Bonität ausweisen. Also Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft, sowie ggf. auch ein ausgefülltes Formular Selbstauskunft.
Solltest Du Deine Miete nicht zahlen können, wird nämlich die Person in Haftung genommen, die den Mietvertrag mit unterschrieben hat.
Ansonsten kannst Du natürlich mit 17 auch schon eine Schufa haben, wenn Du z. B. einen Handy-Vertrag abgeschlossen, aber dann die Rechnungen nicht bezahlt hast o. ä.
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Nein, weil du ohne Bürgen eh nix bekommst.
Nur der Bürge braucht eine Schufa und wird auch den Vertrag unterschreiben.
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Du wirst wohl gar keinen Mietvertrag bekommen da du noch nicht 18 bist.
Ich habe bei den Mietern meiner Einliegerwohnung mich noch nie für Schufa interessiert, wichtiger waren die letzte Gehaltsabrechnungen.
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schließe bald meine Ausbidung ab, Einkommen hab ich. zum mieten brauch ich dann halt meine Eltern, oder?
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Genau, Mieter müssten dann z.B. deine Eltern sein. Wohnen tust du dann darin.
Da ich die Miete vom Mieter verlange müssten dann deine Eltern mir nachweisen dass sie bezahlen können. Wer es letztendlich überweist wäre mir aber egal.
Wenn du 18 bist könnten die Eltern dann kündigen und wenn du dich anständig benommen hast würde ich dann den Vertrag mit dir machen.
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Minderjährige stehen nicht in der Schufa, in einer Auskunft steht dann "Person nicht bekannt".
Da du unter 18 Jahren aber sowieso nicht anmieten kannst und dafür Erziehungsberechtige/Bürgen benötigst, müssen diese idR die Schufa vorlegen.
Abgesehen davon, dass man mit 17 selbst keinen Handyvertrag abschließen kann : Einträge für Minderjährige in der Schufa sind gesetzlich nicht erlaubt, da diese selbst keine wirksame Willenserklärung für die Aufnahme in die Datenbank abgeben können.