Habe ich mich Strafbar gemacht?

2 Antworten

Nein, du hast dich nicht strafbar gemacht. Es gibt keinen entsprechenden Straftatbestand.

Rechtswidrig war die Datenweitergabe aber evtl. schon wegen einem Verstoß gegen die DSGVO. Auch wenn, kann er da aber nicht viel machen.

Eher hat er sich des Betruges und der Üblen Nachrede/Verleumdung strafbar gemacht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Woher weiss der das überhaupt, dass ihr Eurer Freundin eine Kopie des Chats geschickt habt? Ist das vielleicht keine so gute Freundin?

Anzeige erstatten kann man immer. Die Frage ist, ob es auch verfolgt wird und es zu einem Verfahren kommt. Ich bin kein Jurist, aber ich wüsste jetzt nicht, was hier verfolgt werden sollte.