Habe ich ein Sonderkundigungsrecht bei Umzug zum Partner?
Ich bin Kunde bei Vodafone und ziehe nun zu meinem Lebensgefährten. Er hat gebaut, es wurden neue Leitungen gelegt von der Telekom. Die sagten, er müsse 2 Jahre dort einen Vertrag abschließen, was er auch gerne tun will. Zwei Anschlüsse von zwei Anbietern im Neubau benötigen wir nicht. Vodafone sagt mir, ich hätte trotz Umzug in ein Haus mit anderem Telefonabieter kein Sonderkündigungsrecht. Ist das rechtens? Das Haus gehört meinem LF.
4 Antworten
Zusammenziehen begründet keine Sonderkündigung.
Es gilt also den Vertrag zu ermitteln, der als ehestes gekündigt werden kann (siehe Mindestvertragslaufzeit). Ausnahmen bzgl. der Telekom-Kündigung (bzw. der Kündigung bei einem anderen Provider) gelten dann, wenn die Leistungsumfänge des bisherigen Vertrags am neuen Wohnort (Haushaltszusammenführung) nicht zur Verfügung stehen.
Es bieten sich beim Zusammenziehen (auch WG; Wohngemeinschaft) zwei Varianten an mit dem bisherigen Anschluss zu verfahren: Der Vertrag mit der Telekom bleibt bis zum Laufzeitende bestehen (der Nachmieter kann den neuen Telekom-Anschluss so lange nicht nutzen).
Auf der Seite unten rechts findest Du den Gesetzestext dazu, TKG, §46, Absatz 8 - http://www.umzug.info/telekom.html
Oder der Anschluss wird per Umzugsauftrag in die neue Wohnung verlegt.In diesem Fall fallen Bereitstellungskosten an. Werden am neuen Wohnort alle Vertragsleistungen erfüllt, dann wird der Anschluss in der gemeinsamen Wohnung geschaltet, ansonsten gelten die Sonderkündigungsregeln nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG).
Wenn Vodafon auch dort Leistungen anbietet, liegt es nicht in deren Verantwortung, dass du die Leistungen nicht mehr willst obwohl dein Vertrag noch läuft. Das wäre keine Sonderkündigung sondern eine außerordentliche Kündigung, die sie vielleicht aus Kulanz akzeptieren können aber nicht müssen.
Sonderkündigungsrecht bei DSL Umzug
Seit dem 10. Mai 2012 gilt die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
https://www.dslweb.de/dsl-sonderkuendigungsrecht-ausserordentliche-fristlose-kuendigung.php
Wieso solltest du Sonderkündigungsrecht haben?
Dann kannst du nur den Vertrag mitnehmen und darauf hoffen dass Vodafone seine Vertragsbedingungen nicht erüllt.
Das ist außerdem nicht das Problem von Anbieter sondern eures. Mindestlaufzeit ist Mindestlaufzeit. Und da man so einen Hausbau lange plant, hätte man das vorher bedenken können.
Weil Vodafone mir zum einen -telefonisch allerdings nur- sagte, es sei schwierig bis kaum möglich- die Leistung (Geschwindigkeit) dort zu erbringen, man könne es aber versuchen. Zudem ist für mich nicht einsichtig, daß- wenn zwei Menschen mit zwei verschiedenen Anbieterverträgen zusammenziehen- man zwei Verträge weiterlaufen lassen muß. Wir wollen schließlich nur einen Anschluß von einem Anbieter.