Habe ich ein Recht auf die Doppelstaatsbürgerschaft Deutsch-Türkisch?
Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt (1996), bin hier geboren, mache mein Abi und mein Vater hat sich einbürgern lassen. Habe ich nun zwei Pässe oder wie Sieht das aus? Zurzeit habe ich nur einen deutschen Pass in den Händen, einen Reisepass habe ich nicht
4 Antworten
Wer in Deutschland geboren und auch aufgewachsen ist, muss sich nicht mehr zwischen zwei Pässen entscheiden, sondern kann beide auf Dauer behalten.
3 Szenarien:
Wenn dein Vater seine Türkische Staatsbürgerschaft abgelegt hat: NEIN, vllt durch Beantragung und Einbürgerungstest in der Türkei
Wenn er sie noch behalten hat, aber keine Deutsche beantragt hat: Ja, ohne Test sollte es beantragbar sein, offiziel wohnt dein Vater nur hier ist aber Türke und kein Deutscher
Wenn er sie noch behalten hat und Deutsche beantragt/erhalten hat: Du bist Deutsche und hier geboren, für den Türkischen musst du einen beantragen, und bei der Beantragung wird geschaut ob du es kannst oder eine Prüfung ablegen musst in Türkisch, Länderkunde usw.
*deutscher, den typo übersehen. Sry
Doppelstaatsangehörigkeit ist erlaubt und völlig normal. Kläre es algemein mit der türkischen Botschaft ab die wissen aufjedenfall mehr.
Du könntest bei der türkische Botschaft die Staatsbürgerschaft beantragen, müsstest aber dann damit rechnen dort zur Armee eingezogen zu werden.
Ja eine doppelstaatsbürgerschaft ist inzwischen in deutschland möglich ..