Habe ich das Recht auf Beförderung zu bestimmter Uhrzeit Linienbus?
Guten Tag!
Ich habe eine Frage.
Und zwar habe ich das Recht auf Beförderung mit einem Linienbus zu einer bestimmten Uhrzeit?
Mein Problem ist, um eine bestimmte Uhrzeit (meine Abfahrt ist um 07:32) ist eig fast immer brechend voll wegen Schülern teilweise so dass man sich in den Bus reindrücken muss.
Das ist nichtmal das Problem. Heute ist es dann passiert dass der Bus einfach vorbei gefahren ist. Vermutlich zu voll was verständlich ist.
Und ich möchte einfach nur das rechtliche wissen. Habe ich ein Recht darauf zu einer bestimmten Zeit befördert zu werden?
Sind die Busunternehmen in der Pflicht zu Schüler Stoßzeiten Schulbusse bereit zu stellen?
In dem besagten Fall gibt es nur den regulären Linienbus.
Ein Anruf dort hat auch nichts gebracht die Aussage wenn er voll war dann ist das so. Ersatzbusse gibt es nicht. Das ist natürlich eine schöne Aussage wenn man zur Arbeit muss^^"Email ist natürlich auch schon raus mit der Frage von Ersatzbussen.
Weiß einer ob es rein rechtlich eine Beförderungspflicht gibt oder ich einfach Pech habe?
Vielen Dank für eure Antworten.
Liebe Grüße Evangeline
3 Antworten
Nein. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Man kann sich bei den zuständigen Stellen über das mangelnde Angebot beschweren, aber dadurch kommt man kurzfristig auch nicht ans Ziel.
Der Kreis oder die Kommune bestellt für eine gewisse Anzahl an Fahrgästen. Wird diese Anzahl überschritten, darf der Bus keine weiteren Fahrgäste aufnehmen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Beförderung hast Du nicht.
Solange das nicht regelmäßig und mehreren Fahrgästen passiert, wird sich daran auch wahrscheinlich nichts ändern, denn die Mühlen mahlen langsam. Hier in der Gegend hat es auf einer Linie fast 5 Jahre gedauert, bis ein ähnliches Problem gelöst wurde, auch nur nach massivem Protest von Eltern, weil zum Teil die Schüler einfach stehen gelassen wurden, mangels Platz, und dann mehrere Kilometer zur Schule laufen mussten.
Erstens kann man sich direkt an das Busunternehmen wenden, die Lage schildern und darum bitten, eine längeren Bus einzuplanen oder einen weiteren Bus einzusetzen.
Zweitens gibt es einen Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr. In den meisten Gegenden ist das der Landkreis. Der Aufgabenträger ist dafür zuständig, für eine ausreichende Verkehrsbedienung zu sorgen (§ 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes). Also könnte man sich da melden.
Drittens gibt es eine Genehmigungsbehörde. Das ist üblicherweise eine Landesbehörde. Die kann dem Unternehmen auferlegen, den Verkehr zu erweitern, wenn das dem Unternehmen wirtschaftlich zuzumuten ist (§ 21 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes).