Habe einen Monitor verkauft der beim Versand zu Bruch gegangen ist?

3 Antworten

Ich weiß nicht in wie fern das Recht in der Schweiz von dem Recht in Deutschland abweicht..

In D: Versendungskauf --> Verkäufer haftet bis zur Übergabe des Gegenstandes an den Lieferanten. Somit haftet der Käufer nach der Übergabe & muss diese Situation nun mit dem Versanddienstleister klären.

Nachtrag: Du musst den Gegenstand natürlich dementsprechend verpackt haben, dass dieser auch bei einer normalen Lieferung nicht kaputt gehen kann.

Bei Privatkäufen trägt der Käufer das Transportrisiko und muss sich selbst an das Transportunternehmen wenden und den Schaden angeben.

Stellt sich aber heraus, dass du das Paket nicht ordnungsgemäß gepackt hast, wirst du letzten Endes dafür haften müssen.

Hast du schon ein Bild, mit dem erwähnten Schaden, vom Empfänger erhalten?