Muss bei einem Privatverkauf der komplette Lieferumfang mit verkauft werden?

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Du musst das liefern, was Du in der Artikelbeschreibung angegeben hast, nicht mehr und nicht weniger.

Und Dinge, die zum Betrieb unerlässlich sind, die aber nicht mitgeliefert werden, sollte man in der Artikelbeschreibung explizit ausschließen.

Am besten ist es wenn man in der Anzeige alles ganz genau beschreibt.

Wenn nix dabeisteht kann er im nachhinein nicht irgendwas verlangen. Es ist aber auch klar das er möchte das seine Teile funktionieren.

Das kommt drauf an, was du in der Artikelbeschreibung vorher versprochen hast, falls das den Originalumfang inkludiert, dann ja, andernfalls nein.

Wenn in der Anzeige nichts davon stand, dass da alle Kabel etc dabei sind, dann musst du garnichts keine Sorge.