Habe einen Brief vom Inkasso Büro First Debit erhalten. Muss ich auf jeden Fall zahlen?
Darum geht es um eine Forderung aus dem Jahre 1995/96. Auf meine Nachfrage wurde mir ein Kostenfestsetzungsbeschluss aus dieser Zeit zugesandt. Kosten 2400 eur. In einem Brief teilte ich mit, dass ich zahlungsunfähig bin. Darauf wurde nicht eingegangen. Daraufhin machte ich ein Vergleichsangebot. Das wurde akzeptiert. Trotzdem bin ich mir sehr unsicher , ob ich das tatsächlich bezahlen muss. Ich bin für jeden Rat / Tip dankbar.
3 Antworten
Nur m.W.n. verjähren auch derartige Beschlüsse.
Vermutlich verjahrt. ( siehe wilee )
Darf ich fragen wie hoch der Vergleichsvorschlag war ? Erstaunlich das die Gegenseite ohne ubliches Handeln zugesagt hat.
OK ! ICH würde dem Inkasso schreiben , ohne auf den Vergleich einzugehen , das die Forderung verjährt ist.
Dann abwarten ob bzw wie die Antworten. Pfändungsversuche halte ich in Deinem Fall für extrem wenig wahrscheinlich.
Leider gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluss . Danach verjährt das erst nach 30 jahren.
Gab es in der Vergangenheit schon mal pfandungsversuche ? Die Forderung ist immerhin schlappe 25 Jahre alt ! Wie ist Dein score ?
Das weiß ıch leider nicht mehr. Ist zu lange her. Zu meinem score...du meinst meine Schufa ? Ich kenne meinen score nicht. Welchen Einfluß hat der score Wert darauf ?
Hast du einen Titel? Wenn nicht, verjährt.
Es gibt einen Kostenfestsetzungsbeschluss . Danachverjährt das erst nach 30 jahren
Danke für die Antwort. Was bedeutet die Abkürzung m.W.n. ?