Habe 2012 einen Erste Hilfe Kurs (16UE) absolviert. Ist er noch gültig für den Führerscheinantrag?
6 Antworten
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Ich konnte aus deiner Frage nicht entnehmen, welche Führerscheinklasse du machen willt bei C CE C1 C1E D DE und für Personenbeförderung Taxen und Mietwagen Musst du den "großen Erste Hilfe kurs" machen.
Wenn einer den Führerschein über 6 Monate weg hatte dem kann die Führerscheinstelle einen neuen Kurs aufdrücken.
Der Erste Hilfe kurs mit 9 Stunden gibt es doch erst ab Okt .
Ich hatte wohl 16 UE gelesen aber das das Unterichtseinheiten sein, tut mir Leid, Hellsehen kann ich nicht. Ob der UE 16 der normale früher 8 Std oder der für große (?) hab ihn schon 3x gemacht zur Auffrischung, und noch beim Bund. Bei einer genauen Fragestellung hätte er auch eine genaue Antwort bekommen.
Die Führerscheinstellen, hier im Oldenburger Münsterland wenn die Zweifel haben, einen Neuen. Ich halte das für sinnvoll.
Selbst die Rote-Kreuz Gruppe konnte mir keine verbindliche Auskunft geben.
Wir machen hier keine Rechtsberatung,
Mit freundlichen Gruß
Bley 1914
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Der § 19, FeV wurde im Oktober 2015 geändert.
Es gibt seitdem nur noch einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtsstunden.
Vor dem Stichtag ausgestellte Bescheinigungen über "lebensrettende Sofortmaßnahmen (8 UE) sind noch bis zum 20.10.2017 gültig (nur für Klasse A & B).
Die alten Bescheinigungen über EH-Kurse mit 16 Unterrichtsstunden bleiben weiterhin und zeitlich unbegrenzt gültig!
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wenn dieser Kurs damals für einen Führerschein gereicht hätte, dann reicht er jetzt auch noch - so was verjährt nicht. Ein Auffrischungskurs wäre allerdings nicht verkehrt weil sich ja doch manches in der Zeit ändert, anderem tut eine Wiederholung ganz gut - aber das ist alles auf freiwilliger Basis, für den Führerschein reicht eben auch ein Uraltdokument aus (leider).
Also setze dich nicht unnötig unter Zeitdruck, aber sobald es mal irgendwie gut passt, wäre ein neuer Kurs keine schlechte Idee.
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ok, mag sein, dass man da mittlerweile die Bedingungen geändert hat. Wäre ja mal erfreulich. Es macht auf jeden Fall viel Sinn, mit diesen Kursen auf dem aktuellen Stand zu sein - zumindestens früher hat man darauf überhaupt keinen Wert gelegt, Kurs = Kurs, egal wie alt.
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Die Fahrlehrer wissen es nicht und können es auch nicht wissen. Oder sie wollen dir noch einmal einen Kurs andrehen, für Geld, versteht sich.
Aber das ist unnötig, die Bescheinigung von 2012 ist weiterhin gültig.
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Es gibt kein Gesetz das der EH-Kurs nicht älter als 2 Jahre sein darf, das ist kompletter Bullshit
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Ich habe mit einer Bescheinigung 3 verschiedene Führerscheine im Abstand von insges. 6 jahren gemacht. Also sag ich mal ja. Genaueres wird dir aber auch die Fahrschule sagen können.
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Wenn du damals einen Erste Hilfe Kurs gemacht hast, ist der in der in der Regel 5 Jahre gültig. Ist aber von Bundesland zu Bundesland etwas verschieden, einige erfordern Auffrischungskurse..
Mit feundlichem Gruß
Bley 1914
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In welcher Regel denn?
Die FeV ist Bundesgesetz - da haben die Länder keine eigenen Regeln zu haben.
Gegenüber dem hier immer wieder gerne nachgeplapperten "2-jahres-Märchen" sind "5 Jahre" zumindest mal eine originelle Vermutung!
Es macht aber trotzdem keinen Sinn rechtliche Fragen zu beantworten, wenn einem die Rechtsgrundlage fremd ist...
Hmm ich habe im Herbst mit meinem Führerschein angefangen und die in der Fahrschule sagten, dass der nicht älter als 2 Jahre sein darf.