Hab ich diesem Satz richtig verstanden?
Hallo
Unzwar schau ich mich gerade für Berufsschulen um und in einem der Flyer stand:
Bei Schuljahresbeginn darf das 19. Lebensjahr bzw. bei Vorliegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Ich werde mich dort anmelden wenn ich 21 bin
Ich versteh nicht richtig damit was die meinen. Meinen die damit das ich eine Ausbildung als Voraussetzung zum Anmelden haben muss oder?
Wie jetzt, du schaust dich für Berufsschulen um? Können die das denn noch nicht selbst? Und was ist das für ein Wort: "Unzwar"?
Nerv nicht
6 Antworten
Hallo jrnnyxx,
das bedeutet, dass Du bei Schuljahresbeginn noch nicht Deinen 19. bzw. 22. Geburtstag gehabt haben darfst.
[Der Geburtstag vollendet das Lebensjahr. Ab Geburt ist man z.B. im ersten Lebensjahr, und am 1. Geburtstag vollendet man das erste Lebensjahr und beginnt das zweite => noch nicht vollendetes Lebensjahr = der jeweilige Geburtstag darf bis einschließlich zum Stichtag noch nicht gewesen sein.]
Sie meinen also, dass Du - wenn Du schon eine abgeschlossene Ausbildung gemacht hast - unter 22 sein musst; ohne vorherige abgeschlossene Ausbildung hingegen unter 19.
Viel Erfolg und liebe Grüße 🙂
Hallo,
wenn du älter als 19 bist und noch keine Ausbildung abgeschlossen hast kannst du die Schule nicht besuchen. Hast du eine Ausbildung, darfst du bei Schuljahresbeginn nicht älter als 22 sein.
Entscheiden ist nicht dein jetziges Alter sondern wie alt du bei Beginn des Schuljahres bist.
Du brauchst eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und du darfst noch nicht 22 Jahre alt sein zu diesem Zeitpunkt.
Nur wenn du eine Ausbildung hast, darfst du dich bis 22 Jahre alt dort anmelden. Hast du keine, darfst du nicht älter als 19 sein.
Wenn du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, darfst du höchstens das 22. Lebensjahr vollendet haben, um dort angenommen zu werden. Ohne Ausbildung darf das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.