Grundstücksgrenze, Grenze an Flüssen?
Hallo, da ich verschiedene Infos habe stelle ich jetzt hier folgende Frage:
Wie ist der Grenzverlauf an Flüssen? Der Fluss selbst gehört j dem Land Bayern. Der anliegende Grund mir. Am Fluss entllang sind keine Grenzsteine.
Drei verschiedene Behauptungen wurden mir gesagt:
Das Flußufer ist die Grenze. Die Grenze verläuft immer 5 Meter vom Ufer weg. Die Grenze ist der der Böschungsknick. (also dort, wo das feste Land zum Fluß abbricht)
Oder doch gar die Flußmitte...
Kann da jemand Helfen?!
Danke im Voraus!!
3 Antworten
Hallo,
da man nicht so einfach festellen kann, um welchen Fall des Eigentumsverhältnis es sich hier handelt, würde ich mich beim zuständigen Katasteramt beraten lassen.
Sieh mal da nach:
Also erst mal klären um welche Gewässerklasse es sich handelt und dann im entsprechenden Abschnitt lesen. Der Fluß ist nicht zwangsläufig dem Land. Da Flüße die Eigenart haben sich nicht an Grenzsteine zu halten, hat man sich dafür ein paar Besonderheiten überlegt. Ob das jetzt die neueste Ausgabe des Gesetztes ist, weiß ich nicht.
Gönnen Sie sich einen Blick in die aktuelle Flukarte, die Ihnen exakt die Grenzverläufe von Bach und angrenzenden Grundstücken verdeutlicht.
Hinsichtlich der Nutzungsrechte des Wassers und des Fischereirechts gelten aber ggfs. grenzüberschreitend zusätzlich die Bestimmungen des Bundeslandes bzw. der Kommune.