Grundschule wechseln. was notwendig?

4 Antworten

Hatte ich letztes Jahr bei meiner Kleinen auch probiert. Januar neue Schule ausgesucht und angemeldet. Ex-Lehrerin Antrag zum Schulamt geschickt. Dann auf Bescheid gewartet, ob die neue Schule auch "genehmigt" wurde. Wurde sie. Zum Glück. Allerdings konnte meine Tochter erst nach den Sommerferien zur neuen Schule gehen. Man muss Geduld haben - Ämter sind nicht so schnell. Schulwechsel war das große Los für meine Tochter. Ich hab jetzt wieder eine Tochter, die wieder Lachen und Spass haben kann.

Hallo, du mußt erst mit dem Rektor der neuen Schule reden denn Sachverhalt darstellen dann einen Gastschul antrag stellen denn die neue und alte Schule genehmigen müssen und dann muß das Schulamt die Entscheidung treffen. Haben eben 6 Wochen für unser Enkelkind dafür gekämpft. Gruß Leo

Nein,zum Oberschulamt mußt du nicht.Eigentlich ist das ganz problemlos,aber du wirst an der anderen schule zuerst ein Gespräch mit dem Direktor haben und der wird fragen warum ein Wechsel stattfindet.das leigt dann im Ermessen des neuen schuldirektor,ob er das Kind aufnimmt oder nicht.

du könntest deinem "bekannten" sagen, dass man sich am besten gleich an der schule informiert. meistens ist das so , dass die schule sich selber darum kmmern wie das mit den behöreden abläuft