Grundrechtsverstöße?
Hey Leute,
was sind die Fälle, in denen es sich um Grundrechtsverstöße staatlicher Institutionen handelt und die Fälle, in denen es sich um Grundrechtverstöße von Mitbürgerinnen und Mitbürgern handelt?
2 Antworten
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Ein Grundrechtsverstoß liegt vor, wenn der Staat ein oder mehrere Grundrechte einer Person verletzt. Wenn z. B. einem Bundeswehrsoldaten befohlen wird, auf dem Kasernenhof 100 Kniebeugen vor versammelter Mannschaft zu machen und bei jeder "ich bin der größte Trottel der Kompanie" zu rufen, so verletzt der Staat in Gestalt des befehlenden Vorgesetzten das Grundrecht des Soldaten auf Menschenwürde. Hier sind die vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fälle von Grundrechtsverstößen.
In Ausnahmefällen kann auch eine Person Grundrechte einer anderen Person verletzen. Man spricht dann von einer sog. Drittwirkung von Grundrechten. Beispiel: Ein heimlicher Vaterschaftstest ohne Wissen und Zustimmung des Kindes und/oder seines gesetzlichen Vertreters (Mutter) verletzt das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung.
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Grundrechte können vom Staat immer eingeschränkt werden, wenn die Einschränkungen wohlbegründet sind.
Mitbürger können Straftaten begehen. Das sind dann immer Grundrechtsverstöße gegenüber den Opfern.
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Nein! Grundrechte hat der Bürger nur gegenüber dem Staat. Wenn ich jemanden ermorde, verstoße ich nicht gegen sein Grundrecht auf Leben, sondern gegen den Mordparagraf 211 StGB.