Grunderwerbsteuer nach Kauf von Erbengemeinschaft mit Mutter?
Guten Tag,
meine Oma ist verstorben und hat meiner Mutter und ihren 3 Schwestern das Haus vererbt. Nun werde ich das Haus von dieser Erbengemeinschaft abkaufen.
Nun würde ich gern wissen wieviel Grunderwerbssteuer anfällt?
Wird mir dann zb. das 1/4 meiner Mutter erlassen?
Lieben Dank für eine zuverlässige Antwort.
4 Antworten
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Der Erbschein oder das notarielle Testament liegt vor. Im Grundbuch des Hauses steht nur deine Oma oder bereits die Erben als Erbengemeinschaft zu je 1/4.
Du kaufst das Haus von allen gemeinsam zum Verkehrswert oder verzichtet deine Mutter auf die Auszahlung.. Die Steuer bestimmt sich unter anderem nach dem Inhalt der Urkunde.
Je nachdem in welchem Stand die Auseinandersetzung der EG ist und was noch an Barvermögen zu verteilen ist - vielleicht macht es Sinn wenn zunächst nur deine Mutter das Haus übernimmt.
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Ja vielen Dank. Werden wir so machen. Hab mich hier auch mit dem Finanzamt besprochen und das wurde mir genauso gesagt, dass es dann Sinn machen würde dass meine Mutter das Haus übernimmt und die anderen so zu sagen auszahlt.
wir das Haus dann von meiner Mutter kaufen, dann fällt keine Grunderwerbsteuer an wir müssten höchstens den Notar zweimal zahlen weil es dann zwei Verträge gibt.
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Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach den tatsächlichen Kaufpreis.
Eine Gestalltungsmöglichkeit wäre, wenn ihre Mutter das Erbe ausschlägt und Sie Teil der Erbengemeinschaft werden. Dann fällt bei der Übertragung zum Zecke der Auseinandersetzung keine Grunderwerbsteuer an.
Das geht natürlich nur, wenn die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen ist und Sie Einzelkind sind, da sonst ihre Geschwister miterben. Außerdem ist natürlich die Erbschaftssteuer zu beachten.
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Nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz ist von der Besteuerung ausgenommen:
"der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind ..."
So wie ich es sehe, wird Dir nicht das 1/4 erlassen, sondern es fällt gar nicht an.
mit den übrigen Miterbinnen bist Du nicht in gerader Linie verwandt, also insoweit Anfall der GrESt
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Der 1/4 Anteil, den Du Deiner Mutter abkaufst, ist grunderwerbsteuerfrei, siehe §3 GrEStG. Die 3/4 Anteile Deiner Tanten sind grunderwerbsteuerpflichtig.
Für irgendwelche steuerlichen Gestaltungsmaßnahmen solltest Du einen Steuerberater konsultieren
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