Ground Zero GZIB 2.12SPL 2X 30 cm SPL Bassreflex Gehäusesubwoofer und Boss Audio PT3000 Phantom 3000W 2 Kanal, Klasse-A/B-Verstärker?

2 Antworten

Grundsätzlich würde diese Kombi funktionieren. GZ empfiehlt 2x 300-700 W an 2 Ohm. Der Amp liefert etwa 2x 550 W an 4 Ohm. Die Beschaltung ist hierbei zu beachten! Die 2x 2 Ohm-Doppelschwingspulen der Chassis werden an den beiden Terminals in Reihe gebrückt, ergeben jeweils 4 Ohm.

Du solltest aber eine entsprechend potente und korrekt abgesicherte Stromversorgung samt Zusatzbatterie und Pufferung vorsehen, sonst ist die Anschaffung der Kombi sinnfrei. Zumindest sollte neben der Pufferung die Originalbatterie gegen eine spezielle Car HiFi-taugliche Batterie getauscht werden, Zusatzbatterie sehe ich hier zwar als besser an, muss aber nicht zwingend.

Hallo,

neben entsprechend dimensionierten Leitungsquerschnitten für die elektrische Versorgung der Endstufe emfehle ich zur stabilisierung des Bordnetzes noch einen Supercap. ( Kondensator mit einigen 100K bis mehreren Mio Microfarahd Kapazität )

So lange das Soundsystem nur bei laufendem Motor betrieben wird mit hoher Ansteuerung, sollte die Lichtmaschine samt der herstellerseitig verbauten Batterie das packen.

Eine zusätzliche Batterie könnte im Zusammenspiel mit einem Supercap allerdings für eine erweiterte Abpufferung von Lastspitzen bei sehr hoher Aussteuerung der Anlage sorgen.

Wenn die Anlage auch mal eine Weile autark bei abgeschaltetem Motor betrieben werden soll, empfehle ich allerdings durchaus eine ausreichend dimensionierte Zusatzbatterie mit hoher elektrischer Dauerbelastbarkeit und etwaig erweiterter Entladungstoleranz. ( Starterbatterien bieten diese Eigenschaften nicht )

Diese spezielle Zusatzbatterie wäre dann ggf. über einen gesonderten und typusgeeigneten Laderegler mit dem Bordnetz / der Lichtmaschine zu verbinden.

Alle Versorgungsleitungen sollten entsprechend ihrer Querschnitte zulässig mit Leitungsschutzorganen grundabgesichert werden gegen Kurzschluss, und entsprechend niederschwelliger davon abgezweigt auch noch die Verbraucher jeweils für sich, sofern sie selbst keine integrierte Eigenabsicherung hätten.

LG