Großeltern wollen einem Kind beim Erbe alles geben. Wie reagiert man am besten?

12 Antworten

1 Wenn die beiden nicht auf ihre Pflichtteile verzichten wollen, brauchen sie nur davon abzusehen, eine Verzichtserklärung abzugeben (die ohnehin einer notariellen Beurkundung bedürfte). Nach dem Tod der Großeltern können und dürfen sie dann von dem Alleinerben die nach dem Wert des Nachlasses am Todestag zu berechnenden Pflichtteile in Geld (nicht als Anteil am Erbgut) verlangen.

2.Der Pflichtteil errechnet sich als die Hälfte des Anteils, den der Berechtigte als gesetzlichen Erbteil verlangen könnte, wenn er nicht testamentarisch enterbt worden wäre (hier: Bei gesetzl. Erbfolge nach dem 1. Großelternteil wären gesetzliche Erben: der überlebende Großelternteil zu 1/2, die 3 Kinder dieser Großeltern zu je 1/6. Letztere hätten also Pflichtteile von je 1/12 des Nachlasswertes. Beim Tod des 2. Großelternteils wären deren drei Kinder zu je 1/3 gesetzliche Erben, so dass sich dann deren Pflichtteile auf je 1/6 des Nachlasswertes stellen würden.

3.Deine Frage, was die Enterbten rechtlich machen können, ist allein das in 1 und 2 Dargestellte. Denn die Großeltern sind völlig frei in ihrer Entscheidung über ihre Erbnachfolge. Mehr als die Pflichtteile können enterbte Kinder nicht verlangen.

4.Und ob die Kinder etwas gegen die Entscheidung der Großeltern einwenden sollen, hängt ganz allein von der konkreten familiären Situation ab. Wenn es triftige Gründe für die Bevorzugung eines der Kinder gibt (z.B. weil dieses den Großeltern besondere (Pflege-)Leistungen erbracht hat), sollten die anderen das akzeptieren. Nur wenn ds sich um eine grundlose und nicht durch das Verhalten dieser Kinder verursachte Ungleichbehandlung handelt, sollte im vertrauten Gespräch aller drei Kinder mit den Großeltern und dem Hinweis auf eine etwaige Ungerechtigkeit versucht werden,, die Sache zu klären. Aber an dem Grundprizip kann und darf nicht gerüttelt werden: Es obliegt einzig und allein der Entscheidung der Großeltern, wem sie was und wieviel erbmäßig zukommen lassen wollen oder nicht.


IchmagZuege70 
Beitragsersteller
 09.02.2023, 13:21

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Können Sie erläutern, wie mit möglichen Pflegekosten umgegangen wird, sofern ein Kind beim Erbe bevorzugt wird?

Sie können drauf verzichten oder es sein lassen, ganz einfach.

Sie können verzichten, oder nicht.

Keine "Leistung" ohne Gegenleistung. Wer tatsächlich auf seinen Pflichtteil verzichtet hat auch das Recht zu fordern, dass er für gar nichts heran gezogen werden kann, also z.b. wenn Großeltern irwann Pflegeleistungen/Altersheim usw. brauchen. DAS darf dann der einzige Erbe auch alleine leisten. Vll. mal diesen GE auch mal klar machen,dass sie mit solchem Ansinnen den Familienfrieden zerstören. Wie dumm kann man sein. Enterben, was anderes ist sowas ja nicht, kann man nur aus nachgewiesenen triftigen Gründen und nicht weil A ne schiefe Nase hat und B andere Ansichten. Ohne Notar gehen solche Erbschaftssachen eh nicht

Nicht auf den Pflichtteil verzichten, dann steht ihnen auf jeden Fall die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu - egal ob die Erblasser dies wollen oder nicht.

Dies gilt übrigens auch für ein Berliner Testament.

Befinden sich Immobilien in der Erbmasse, kann dies allerdings zu einer sog. Teilungsversteigerung führen.