Gratisartikel behalten,wenn man Rest zurück schickt?
Hallo,
ich habe jetzt nach 3 Wochen meine Neckermannlieferung endlich erhalten. Da war noch eine Papierleuchte beigelegt. Die auf der Rechnung mit 0,00€ angegeben wurden. Meines Achtens sozusagen gratis. Jetzt wollte ich fragen ob ich die Lampe behalten darf, auch wenn ich meine anderen Sachen wieder zurück schicke (die passen nicht) und ob ich dann trotzdem Versandkosten bezahlen muss oder nicht? Ansonsten muss ich alles wieder zurückschicken.
6 Antworten
Versandkosten für Deine Hinlieferung musst Du eh zahlen, egal, ob du zurück schickst oder nicht.
Normalerweise ist das so, dass Du das Geschenk behalten darfst und zählt bei den Versandhäusern quasi zum "Schwund"...
Diese Werbegeschenke kosten die ja in der Regel auch eigentlich "Nix"... das sind alles Billigprodukte aus LowCostCountries, die sie in Massen für Centbeträge einkaufen.
Aber nagel mich darauf nicht fest! :o)
ich habe zwar schon an die 20 Jahre nix mehr bei Neckermann bestellt, aber wenn Du sämtliche bestellten Artikel zurück schickst, wird die Rechnung storniert und damit auch die Versandkosten. Die Gratisbeigabe wollen sie sicher nicht zurück haben - das fällt unter Werbung, damit sie in Dir einen zufriedenen Kunden behalten ;o))
Die Funzel war ein Geschenk als Prämie für deine Bestellung. Wenn du die ganze Bestellung wieder zurück schickt, also rückgängig machst, dann fällt ja auch der Grund für das 'Geschenk' weg.
Also: Entweder ganz oder gar nicht! ;-)
Versandkosten zahlst du, Lampe darfste behalten.
den Gratisartikel darfst du behalten.
Solche Aktionen werden häufig angeboten, es müsste eigentlich aus der Bestellung ersichtlich sein ,dass auch bei Warenrücksendung der Gratisartikel nicht zurück gesandt werden muss.