Grade erst Geheiratet, und erst jetzt rausbekommen das sie mir die ganze Zeit fremdgeht!

10 Antworten

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine Annullierung / Aufhebung einer Ehe nur möglich, wenn: ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistische Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe vor der Eingehung der Ehe abgehalten hätten! Wende Dich am besten sofort an einen Rechtsanwalt!

Du hast überhaupt nichts herausbekommen. Du hast sie nicht auf frischer Tat ertappt, du hast keine heißen Liebesbriefe an jemand anders, du hast keine Fotos, kein Video, du hast überhaupt keinen Beweis.

Alles was es gibt, ist die Behauptung eines (eines!!!) anderen Menschen.

Und? Stell dir mal umgekehrt vor, jemand würde deiner Frau erzählen, dass du ein Kinderschänder oder so bist. Wie sollte deine Frau dann reagieren? Sollte sie zur Polizei rennen, dich anzeigen und die Ehe annullieren, auf ein bloße Behauptung hin?


seefahrer  24.08.2009, 20:30

Es ist die beste Antwort von allen.

Mfg seefahrer

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Das tut mir sehr leid für Dich. Bist wohl an die Falsche geraten. Nimm Dir eine eigene Wochnung, dann hat sie auch Zeit, darüber nachzudenken, was sie angestellt hat.

du kannst aus der gemeinsamen ehewohnung ausziehen jederzeit. ich würde mich so schnell wie möglich scheiden lassen und wenn du zum anwalt gehst geb ich dir nen tipp sag ihm das mit dem fremdgehen dann geht es etwas schneller der macht dann den ganzen kram für dich und du kannst auch gerichtkostenbeihilfe beantragen sag das deinem anwlt und der macht den antrag gleich mit aber mach das bevor er andere dinge tut sonst wird es teuer.viel glück.


Blackben 
Beitragsersteller
 18.08.2009, 23:24

Kann ich auch ausziehen wenn ich von Harz4 lebe?

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Draja  18.08.2009, 23:28
@Blackben

Am betsen sofort morgen bei der ARGE nachfragen!

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carsim  20.08.2009, 23:06
@Draja

du kannst immer ausziehen das wird dann alles neu berechnet und dann läuft dein geld auch wieder normal weiter.

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Jeder hat das Recht auf eine eigene Wohung, man kann dich nicht zwingen, weiterhin mit ihr zusammen zu leben. Natürlich ist eine Scheidung möglich, das kann jedoch teuer werden.