Grad der Behinderung in Bewerbung angeben?
Ich habe eine Chronische Darmerkrankung (Morbus Crohn) und daher einen Grad der Behinderung von 40. Bin auch gleichgestellt.
An welchem Punkt gibt man das bei einer Bewerbung an?
Im Anschreiben? Im Lebenslauf?
Oder erst beim Bewerbungsgespräch?
Aufgrund des Crohns bin ich alle 5 Wochen für einen Tag krankgeschrieben, weil ich eine Medikamenteninfusion bekomme. Damit habe ich die Crohn Schübe gut unter Kontrolle. Muss ich das in der Bewerbung oder im Gespräch angeben?
Danke für die Antworten
8 Antworten
Ich würde es angeben. Viele Firmen müssen eine Behindertenquote erfüllen
Zitat "Um die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern, verpflichtet das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) alle Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen dazu, mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmern zu besetzen. Die Regelung greift sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber."
Genau, damit du spätestens nach der Probezeit oder spätestens bei der nächsten Kündigungswelle dabei bist. Wie soll sie bitte ihre regelmäßigen Fehlzeiten erklären? Munter weiter lügen??
Nein, nach der Einstellung kann man ja die Wahrheit sagen. Wo liegt denn da das Problem?
Er hat ja nicht gelogen daß er Schwerbehindert ist, er hat es nur verschwiegen. Darf man doch zurecht!
Jep und der Chef denkt sich, "wer mich anlügt und sowas verschweigt, darf gerne bei nächster Gelegenheit gehen. Wir haben unsere Quote voll, übervorteilen lasse ich mich nicht, tschüss".
Oder denkst Du, der Chef sagt sich, sie durfte ja lügen, ist nicht so schlimm, dass ich noch einen Mitarbeiter habe, der regelmäßig ausfällt.
Er hat ja nicht gelogen, sondern nur verschwiegen, was auch sein Recht ist.
Mit deiner Ehrlichkeit wirst Du nie einen Job bekommen. Habe ich damals auch die Erfahrung machen müssen. Man gibt einem mit Handicap keine Chance.
Komisch, dass ich einen Job habe und trotz GdB50 einen hatte. Ich war Vorgesetzte und arbeite eng mit Abteilungsleitern und HRM zusammen. Ich weiß, wie die Auswahlkriterien sind, wenn Kündigungswellen da sind. Prio1 sind Leute, die ständig aus anderen Gründen krank feiern.
Das ist ganz einfach Fakt. Du musst mich auch nicht vom Gegenüber überreden. Ich weiss, was ich gesehen habe.
Mitarbeitergespräche, warum man so oft krank ist. Glaube es oder lasse es.
Eine Kollegin meiner Frau ist 58 und schwerbehindert und Beamtin. Sie ist im Schnitt 10 Monate im Jahr krank und das seit Jahren und trotzdem wird sie nicht gekündigt. Kaum ist sie zwei Tage da macht sie wieder 2 Wochen krank und das seit Jahren. Keiner kann was dagagen machen, auch wird das geduldet.
Sie ist Beamtin, das ist was völlig anderes. Hat nichts mit der freien Wirtschaft, Industrie und Handel etc zu tun.
Die Sozialversicherung ist hier eine völlig andere. Im öffentlichen Dienst gehen die Uhren völlig anders. Einfach mal informieren.
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, eine Behinderung bei der Bewerbung mitzuteilen, wenn diese dich bei der direkten Ausübung der Tätigkeit nicht einschränkt oder zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit führt.
Wenn du sie in der Bewerbung nicht angibst, dann wirst du dort erstmal gleichberechtigt behandelt und nicht sofort aufgrund deiner Behinderung abgelehnt.
Ich würde sie aber dann direkt angeben, wenn es für das Vorstellungsgespräch an sich notwendig bzw. sinnvoll ist, z.B. weil ein barrierefreier Raum benötigt wird.
Aber spätestens im Vorstellungsgespräch solltest du sie ansprechen, da der potentielle AG ja einplanen muss, dass du alle 5 Wochen für einen Tag ausfällst. Du solltest so fair sein und dies im Vorfeld angeben.
Und gerade da du gleichgestellt bist, ist es wichtig dies anzugeben, da die Gleichstellung ja nur für den Job relevant ist. Dies beim Job zu verschweigen ergibt keinen Sinn, da sie dann ja sinnlos ist.
Ich habe meinen GdB von 30 in jedem meiner Bewerbungsschreiben angegeben. Bei 6 meiner 9 Bewerbungen hatte ich eine Zusage erhalten.
Alleine durch den GdB darf dir kein Nachteil entstehen. Das garantiert das Grundgesetz in Art. 3 Abs. 3 S. 2. Dort heißt nämlich
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da du auch gleichgestellt bist, könnte die Angabe des GdB für dich sogar vorteilhaft sein, da § 154 Abs. 1 S. 1 SGB IX öffentliche und private Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, min. 5% dieser mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen.
Grundsätzlich bist du aber nicht verpflichtet den GdB anzugeben.
Grad der Behinderung in Bewerbung angeben?
Ja - solltest du tun, da z.B. im öffentlichen Dienst oder größeren Unternehmen ein Behinderter eine bessere Chance hat, genommen zu werden.
Da der Arbeitgeber dafür zahlen muss, die 5 Tage extra Urlaub und halt auch Krankschreibung wäre es fair.
Viele Firmen müssen eine Behindertenquote erfüllen....Richtig, ist sie erfüllt wie so oft bekommst Du automatisch eine Absage. Das kann man verhindern indem man zunächst nichts angibt.