GLS Paket mit IdentService an falsche Person abgegeben!?!?!?

4 Antworten

Laut https://gls-group.eu/DE/de/versand-services/ident-service bedeutet der GLS IdentService nicht, dass die Ware nur an eine bestimmte Person ausgehändigt werden darf, sondern dass der Empfänger den Empfang über ein Formular quittiert und dessen Personalie vom Zusteller überprüft wird. 

GLS hat dir gegenüber überhaupt keine Haftung, denn nicht du hast die Sendung aufgegeben, sondern der Verkäufer. Wenn du also etwas reklamieren möchtest, wirst du dich an den Verkäufer wenden müssen und dieser muss sich an GLS wenden. 

Da du aber angibst als Empfänger ein Adressenformat nach

FIRMA
ANSPRECHPARTNER
STRASSE
PLZ + ORT

angegeben zu haben, so kann ich dir schon jetzt sagen, dass somit die Firma der Empfänger ist und der Ansprechpartner nur als innerbetriebliche Zustellanweisung gilt, wenn nicht "persönlich" dran steht, darf die Sendung sogar jeder im Betrieb öffnen. 

Da der Zusteller von GLS nicht durch die ganze Firma laufen muss um einen bestimmten Ansprechpartner zu suchen, gilt diese Zustellanweisung innerhalb der Firma, weshalb ich der Meinung bin, dass GLS seinen Beförderungsauftrag ordnungsgemäß durchgeführt haben dürfte und das Paket beim Empfänger selbst verloren gegangen ist, der Versender von GLS vermutlich kein Ansprüche geltend machen kann. Lasse dir also über den Verkäufer den Abliefernachweis mit den Identitätsdaten heraus geben um da weiteres zu unternehmen.

Ich muss jedoch anmerken, dass dies meine Einschätzung basierend auf meinem kaufmännischen Wissen ist, sowie die rechtliche Interpretation, also Meinung zu diesem Fall. Wenn du hier eine rechtssichere Antwort benötigst, würde ich dir raten dies mit einem Anwalt zu klären, denn eine persönliche Rechtsberatung kann und darf ich dir nicht anbieten - keiner von uns Nutzern hier. Also wenn du dir die Kosten des Anwalts sparen möchtest, solltest du die Sache intern klären. 

Die hier von mir getroffenen Angaben gelten ausdrücklich nicht als Rechtsberatung, Angaben sind ohne Gewähr und reine Interpretation zum Sachverhalt! Im Zweifelsfall wendest du dich an einen Anwalt!

Natürlich muss GLS dafür haften .. aber es ist ja bestimmt auch nachvollziehbar in der Sendungsverfolgung , was passiert ist oder wo es gelandet ist ...


nibonb51  10.11.2018, 11:26

Wenn die Firma als erstes genannt wird, ist die Firma der Empfänger und der Zusteller kann das Paket und ähnliches bei jeden in der Firma abgegeben. Die Firma darf dass Paket sogar öffnen. Hätte er zuerst seinen Namen und dann den Firmennamen genannt, hätte er das Paket persönlich erhalten. Viele Firmen sehen es zudem auch nicht gerne, wenn man sich private Pakete zur Arbeitsstelle schicken lässt.

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Wenn der Firmenname in der ersten Zeile steht ist der Empfänger die Firma und du nur ein Mitarbeiter in dieser.

Wäre dein Name in der ersten Zeile gestanden und beim Zusatz dann der Firmenname wäre es auch bei dir angekommen.

Und da du erst seit einem Monat bei der Firma bist, hast du überhaupt die Berechtigungen im Namen der Firma was zu bestellen? Könnte so sogar noch ärger für dich geben.

Du bist kein GLS Vertragspartner.

Wende dich an den Absender der Ware.


zange65 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 19:21

Aber der Zusteller muss das Paket an mir persönlich abgeben weil IdentService und muss den darin enthaltenen o2 Vertrag durch meine Unterschrift bestätigen

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WosIsLos  30.11.2017, 19:22
@zange65

Ja klar, aber deine Beschwerde kannst du nur an O2 richten.

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