Gleicher Preis beim Fenster einbauen, obwohl weniger Zeit benötigt wurde?
Moin, wenn ich ein Angebot von einer Firma bekomme, um bei mir ein paar Fenster zu wechseln, muss ich dann wenn auf dem Angebot 3 Tage Arbeitszeit steht, aber sie schlussendlich nur 2 Tage gebraucht haben, trotzdem die wie im Angebot berechneten 3 Tage Zahlen ? Oder müssten sie den überflüssigen Stundenlohn abziehen ?
4 Antworten
Dann bestrafst du sie, weil sie ihre Arbeit schnell machen. So geht kein Handwerker vor.
Es kommt auf den Wortlaut im Angebot drauf an. Steht da z.B. "inkl. Arbeitszeit 3 Tage = 1x pauschal XXX€" zahlst du alles. Steht da aber "Arbeitszeit = 3 Tage XXX€/Tag" zahlst du nach Tagen.
Es gibt da noch zig andere Formulierungen die entweder das Eine oder das Andere bedeuten. Ohne das Angebot zu kennen kann dies also nicht ernsthaft beantwortet werden.
Hängt von der Berechnung ab - Wochentage ? Arbeitswert ? Manntage ?
3 Manntage Arbeit können beispielsweise sein 3 x 8h , sprich 24 Stunden.
Die können sich unterschiedlich zusammensetzen, 1 Arbeiter an 3 Tagen, 3 Arbeiter an 1 Tag, etc.
Wenn Sie der Ansicht sind, mit der Rechnung stimme etwas nicht, wenden Sie sich an den Betrieb. Wir können ohne Details dazu wohl nicht vielmehr sagen,
Manntage ist schon richtig. 1 Manntag = 8 Stunden. Manchmal auch Personentag genannt.
Es waren 4 Mann hier, 2 sind schon früher gegangen und die anderen beiden waren dann auch bereits 1 Tag früher fertig. Aber auf dem Angebot steht nicht, dass es sich um ein Festpreis Handelt. Die am Telefon sagten aber eben zu uns, es handelt sich um ein Festpreis. Man müssen nur mehr bezahlen, wenn sie länger gebraucht hätten.
Wie steht es denn genau auf der Rechnung?
Das Angebot ist ja nur bedingt bindend.
*Montage