Gilt Schulpflicht nach freiwilliger abmeldung/verlassen der Schule?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Schulpflicht gilt 100%
Schulpflicht gilt nicht 0%
Schulpflicht gilt jedoch werden proben nicht gewertet/geschrieben 0%

1 Antwort

Die Schulpflicht gilt, bis sie erfüllt wurde.

Ob du diese durch eine Vollzeitschule, Berufsschule, Berufsfachschule, FSJ oder eine der vielen akzeptieren Alternativen in deinem Bundesland absolvierst, ist nicht das Entscheidende, sondern dass du sie erfüllst.

Also muss ich jetzt die letzten paar Tage noch in die Schule gehen

solange die von dir gewählte Alternative noch nicht begonnen hat.... ja! Und das mit allen zugehörigen Aufgaben, Prüfungen etc., auch wenn dich die Ergebnisse davon nicht wirklich interessieren werden.


Schulstress123 
Beitragsersteller
 10.12.2023, 23:11

Auch wenn ich schon 11 Jahre insgesammt in der Schule war, jedoch 2 wiederholt habe? Damit habe ich doch meine Jahre erfüllt, oder spielt das hier keine rolle?

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