Gilt für Studenten das Arbeitsschutzgesetz in der Uni?
Ich habe dieses Wintersemester mit meinem Studium angefangen und frage mich, ob die gesetzlichen Pausenregelungen auch während eines Vorlesungstages eingehalten werden müssen.
Ich habe meist ab 8 Uhr Vorlesung. Zwischen den einzelnen Stunden sind normalerweise 15 Minuten Pause, allerdings überziehen die meisten Dozenten total. Noch dazu braucht man ja auch seine Zeit von der ersten Vorlesung zur Nächsten (aktuell ist es online ja etwas einfacher). Mittags wäre normalerweise eine Stunde Pause. Dort findet aber z.B. an einem Tag die Besprechung von Übungen statt, sodass von der Pause nur noch 20 Minuten übrig bleiben. Im Anschluss an den Vorlesungstag ist auch noch zusätzlich ein freiwilliges Seminar, was nochmal die Grundkenntnisse auffrischen soll, an dem ich natürlich auch gerne teilnehmen möchte.
Somit geht mein Vorlesungstag von 8-18 Uhr (und müsste danach ja eigentlich den Vorlesungsstoff auch noch nachbereiten) und ich habe Mittags so gesehen nur 20 Minuten Pause und (je nach dem wielange die Dozenten überziehen) zwischenzeitlich 5 Minuten zwischen den Vorlesungen.
Ist das zulässig? Es heißt ja immer Studenten haben so ein schönes Leben, ich fühle mich seit Semesterbeginn eher sehr gestresst :D
Gerade, weil ich Mittags nichtmal Zeit habe, mir etwas zu essen zu machen und in Ruhe essen zu können...
Bei normalen Arbeitnehmern müssen es ja auch z.B. min. 30 Minuten Pause am Stück sein.
10 Antworten
Studenten sind keine Arbeitnehmer. Daher gelten diese Regeln für euch nicht.
Studieren ist keine Arbeit. Regelungen zum Arbeitsschutz kommen nicht zur Anwendung. Bleib Zuhause, wenn es Dir zu viel wird. Niemand zwingt Dich zur Teilnahme an den Vorlesungen.
Als Student gehörst du nicht zur Zielgruppe des ArbZG.
Was hat denn Studium mit Arbeit zu tun?
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Du musst ja nicht studieren, wenn dir das zu stressig ist. Mach halt eine Ausbildung. Da kannst du auf Einhaltung von Gesetzen pochen.
Nein, da du im rechtlichen Sinne kein angestellter Arbeitnehmer bist, sind die Gesetzt nicht auf dich anzuwenden.
Wenn dir das zu viel ist, dann passe nächstes Jahr deinen Plan anders an und schiebe Vorlesungen ins nächste Semester. So hast du mehr Zeit, aber verlängerst natürlich dein Studium entsprechend.
Die Übungen und Co. sind zwar sinnvoll, aber vollkommen freiwillig und daher auch gesondert vom Rest zu betrachten.
Zudem steht es dir jederzei frei, wenn keine Pflcihtanwesenheit besteht bei deinen Vorlesungen, diese auch mal ausfallen zu lassen und nachzulernen oder früher zu verlassen, wenn es dir zu viel wird.
Das lief vor Corona an der Uni auch, teilweise hatten manche Studenten sogar parallele Vorlesungen gehabt und man hat sich mit ein paar Leuten aufgeteilt, ein paar waren in der einen und ein paar in der anderen und für die jeweils andere Gruppe wurden ordentliche Notizen angefertig mit denen alle lernen konnten. Nur bei sehr wichtigen Themen waren dann mal alle in einer und keiner in der anderen Vorlesung.
All das gehört zum Studium und erwachsen werden dazu, eigenverantwortlich zu planen, Prioritäten zu setzen und zu Fehlentschiedungen zu stehen.