Gilt dieses Gesetz noch?

10 Antworten

Du musst mal etwas weiter lesen:

Art. 5, Abs. 2 GG:
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das entsprechende allgemeine Gesetz ist § 3 Abs. 1 VereinsG:

Ein Verein darf erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, daß seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder daß er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot).

Im vorliegenden Fall ist die zweite Variante (markiert) gegeben.

Das BMI führt dazu aus: "COMPACT (...) wurde verboten, weil es sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet. Bei der Verwirklichung seiner verfassungsfeindlichen Ziele nimmt COMPACT (...) eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein. Diese aggressiv-kämpferische verfassungsfeindliche Grundhaltung prägt den Charakter von COMPACT." Genaueres kannst du in den Verfassungsschutzberichten nachlesen.

Natürlich muss dabei eine Grundrechtsabwägung stattfinden, die Details wird ein Verwaltungsgericht klären müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Ja, gilt noch. Das Compact Magazin wurde verboten weil es gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt. Beim Grundgesetz ist es so, dass bei Konflikten zwischen einzelnen Artikeln manchmal abgewogen werden muss welches das höhere schützenswerte Recht ist. Und der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Menschenwürde ist höher zu bewerten als die Pressefreiheit.


ZaoDaDong  23.07.2024, 07:43

Tut es das? Gibt es da ein Gerichtsurteil zu, oder kann man sowas einfach behaupten?

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caro2006STR  23.07.2024, 07:45
@ZaoDaDong

Dazu stand in den letzten Wochen genügend in der Presse. Rechtsgrundlage für das Verbot ist das Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, vom Bundesinnenministerium verboten werden können.

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PlanckEinstein  23.07.2024, 11:47
@ZaoDaDong

Nein, es gibt noch kein Gerichtsurteil dazu. Ein Vereinsverbot wird von der zuständigen Behörde ausgesprochen und kann danach von den Verwaltungsgerichten überprüft werden, wie es hier sicher geschehen wird.
Die Einschätzung basiert aber im Wesentlichen auf den Verfassungsschutzberichten, "einfach so behauptet" wird da nichts.

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ZaoDaDong  23.07.2024, 11:49
@PlanckEinstein

Wenn das Schule macht, dann gute Nacht. Wer den Verfassungschutz kontrolliert, kontrolliert dann auch die Medien.

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PlanckEinstein  23.07.2024, 11:51
@ZaoDaDong

Sowohl gegen die EInstufung im Verfassungsschutzbericht als auch gegen ein Vereinsverbot kannst du dich gerichtlich wehren, ich sehe da also kein größeres Problem drin. Die Demokratie muss schließlich wehrhaft bleiben. In einem Spannungsfeld befinden wir uns natürlich trotzdem.

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ZaoDaDong  23.07.2024, 11:53
@PlanckEinstein

Wehr dich mal dagegen, nachdem all deine finanziellen Mittel und alles Material, das du zu deiner Berufsausübung brauchst, eingezogen wurde.
Selbst, wenn man nachher Recht bekommt, wars das vermutlich trotzdem, wenn man nicht gerade ein Multimillionen € Verlag ist.

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Sicher - aber ein Gesetz ist gedruckt auf Papier und nur so wirksam wie die, die es umsetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Egal, wie oft das noch versucht wird: Die Meinungsfreiheit gilt fort. Man darf alles sagen, was immer man möchte. Man darf sogar öffentlich sagen, dass man öffentlich nicht (mehr) alles sagen dürfte.

Der Verlust der Meinungsfreiheit ist ein Taschenspielertrick der Rechten, um der Ungeheuerlichkeit zu begegnen, dass man ihre Haltung als den Schwachsinn offenbart, der sie ist.

Zuweilen wird ein Verlust der Meinungsfreiheit auch dann propagiert, wenn jemand nicht kapiert, dass eine Beleidigung oder ein Angriff auf eine Person nichts mit einer Meinung und demnach auch nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat. Es gilt, was grundsätzlich gilt: Die eigenen Rechte gehen soweit, bis man jemand anderen in seinen Rechten einschränkt. Und das ist, mit Verlaub, auch gut so.


SirKermit  23.07.2024, 07:45
Man darf alles sagen, was immer man möchte.

Den Gesetzesvorbehalt kennst du, ebenso wie den Gültigkeitsbereich unseres GG?

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SirKermit  23.07.2024, 07:48
@Desparativum

Sorry, ich habe dich falsch interpretiert, ich hätte auch den letzten Absatz lesen sollen.

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Jupp, du unterschlägst natürlich aus Gründen den 2.Teil:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.