Gilt das gesetzlich als Tiermissbrauch/quälerei?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Freundin Deines Vater sowieso schon mehr oder weniger bei Euch wohnt - warum nehmt ihr die Katze nicht auf ?

"Gesetzlich" wird schwierig. Solange die Katze Futter und Wasser zur Verfügung hat und einigermassen gesund und gepflegt ist kann auch das Veterinäramt nicht viel machen. Und wenn du das anzeigst - das wird dem Verhältnis zu Deiner Stiefmutter nicht unbedingt förderlich sein oder ?

Mach doch einfach mal den Vorschlag dass die Katze doch bei Euch wohnen kann ?

Macht ja auch keinen Sinn sie dort zu lassen - selbst wenn sie dann raus kann. Dann wird sie sich sowieso selber ein neues Zuhause suchen.

Je nach Ort gibt es eine Kastrationspflicht und dass nicht nur zum Wohl der Katze.
Eine schlechte Tierhaltung kannst du dem Veterinäramt melden und die können die Haltung eines Tieres kontrolieren.
Ein festes Gesetzt gibt es da leider nicht, aber nichts was man nicht vom veterinäramt kontrolieren lassen kann, im schlimmsten Fall passiert sonst nichts, aber es könnte dazu führen dass sie die Katze abgeben müssen, wenn die Haltungsbedingungen nicht gut sind.
Ein Tier so lange alleine zu lassen ist in meinen Augen unverantwortlich und zudem noch alleine nicht tiergerecht. Sie braucht Artgenossen.
Natürlich wäre es als Freigänger nicht so schlimm wenn sie jederzeit rein und raus kann, aber dafür sollte sie unbedingt kastriert werden um nicht ungewollt Schwanger zu werden.
Bereits heute gibt es genug Kitten die nicht gewollt sind, und wenn das Muttertier dazu noch so jung ist riskiert mit das Leben der Mutter und der Kitten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe ü.20 Jahre Katzen gehalten. Freigang und Wohnungstier

Lucy1Blue 
Fragesteller
 14.04.2023, 20:21

Ich stimme dir zu, und ich habe auch schon ein Gespräch mit meinem Vater darüber geführt, und er meint auch das sie ein neues Zuhause braucht. Das Problem iat nur meine Stiefmutter, da sie sich nicht von ihr trennen will. Wir bribgen sie heute zum kastrieren, also könnte man dann ja eine Katzenklappe einbauen, nicht?

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DayBreaker231  14.04.2023, 20:24
@Lucy1Blue

Ja das ist möglich. Allerding ist die Frage wie lange das Kitten schon da ist, denn die ersten Wochen sollte sie erst einmal nicht raus, viele Katzenhalter halten sich auch daran dass sie ihre Katze nicht vor dem erstem Lebensjahr raus lassen. Dies liegt auch daran dass die Katze sich erst mit der Zeit genaustens auf ihr Zuhause prägt, wird sie zu früh rausgelassen kann es eventuell sein dass sie anonsten nicht mehr wiederkommt und allgemein sollten Katzen nicht unter 8 Monaten sein bevor sie rauskommen.
Zudem sollte sie alle wichtigen Impfungen haben, bevor sie raus kommt, denn draußen kommt sie mit allen möglichen Dingen in Kontakt und auch mit anderen Katzen.

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1. Das muss dem ORDNUNGSAMT gemeldet werden, nicht dem Veterinäramt.

2. Ja das ist Tierquälerei. Katzen sind soziale Tiere. Die Einzelhaltung ist nicht artgerecht, wenn die Katze zudem noch durchgehend alleine ist, ist es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das ist Vernachlässigung. Katzen MÜSSEN beschäftigt und umsorgt werden (spielen, kuscheln, pflegen, usw.). Die Katze vereinsamt dort, was zu Verhaltensstörungen führt.

https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-katze/

"Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Entzug des Tieres; Tierhalteverbot"

3. Wird sie in dem Fall auch nicht artgerecht ernährt. Katzen sind Etappenfresser, die mehrmals am Tag kleine Portionen hochwertiges Nassfutter benötigen. Trockenfutter dürfen sie gar nicht fressen. Das führt über kurz oder lang zu gesundheitlichen Problemen.

4. Erst wenn Katzen/Kater kastriert sind, dürfen sie raus. Das Missachten der Kastrationsverordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 35,00 EUR Verwarnungsgeld geahndet werden kann. Erlangt das Ordnungsamt Kenntnis von einer unkastrierten Freigängerkatze/kater und der Halter handelt nicht, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000,00€ verhängt werden.


Lucy1Blue 
Fragesteller
 14.04.2023, 21:22

Das trifft nicht ganz zu. Du hast es selber gesagt:

Als Besitzer seine Katze nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen

Sie hat immer ausreichend Futter und Wasser und ist sehr gut gepflegt, auch uf der medizinischen Seite.

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Goldstern96  14.04.2023, 22:48
@Lucy1Blue

Du hast geschrieben: " ist immer alleine zuhause eingesperrt, einmal sogar eine ganze Woche. Sie schauen nur jeden Tag kurz vorbei um ihr Futter und Wasser nachzufüllen, lassen sie dann aber wieder alleine."

Das widerspricht sich. Wie kann sie gut gepflegt sein, wenn sie dauernd alleine ist? Vor allem bei der falschen Ernährung, ist da gar nichts gut gepflegt. Ihr scheint nicht viel über Katzen zu wissen.

Mit dieser Art und Weise, würde die Freundin Deines Vaters auf jeden Fall Probleme mit dem Ordnungsamt kriegen. Was auch schon längst überfällig ist.

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Ist auf jedem Fall strafbar wenn du da anzeige erstattest wird die Katze da raus geholt das ist pure Tierquälerei

Woher ich das weiß:Recherche