Gilt das als Freiheitsberaubung und kann man ihn anzeigen?

3 Antworten

So wie ich die Situation beurteile, ist das keine unmittelbare Freiheitsberaubung.
Sie wird ja nicht eingesperrt oder dergleichen.
Aber sie sollte sich Unterstützung holen, z.B. in Form psychologischer Beratung an einer Beratungsstelle. Da fehlt es an angemessenem Selbstbewusstsein und Selbstbehauptung bei ihr!

Sie ist volljährig und kann ganz einfach rausgehen. Ihre Eltern können ihr das nicht verbieten.