Gilt auf großen Parkplätzen, ohne Markierungen rechts vor links?
4 Antworten
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http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php
Nein .Selbst wenn es hin und wieder unterschiedliche Gerichtsurteile gibt, pendelt sich die Rechtsprechung doch darauf ein, dass Parkplätze etwas Besonderes sind. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied beispielsweise, dass jeder Fahrer auf seinem Schaden sitzenbleibt, wenn zwei Fahrzeuge auf einem Parkplatz zusammenstoßen. Die »Wege« eines Parkplatzes zählen nämlich nicht zu den Straßen im Sinne der StVO. Die Vorfahrtregeln sind aber nur für Kreuzungen oder Einmündungen geschrieben worden, und nicht für Parkplätze (lesen Sie es nach im § 8 StVO). Das bedeutet, dass man die Vorfahrtregeln für Parkplätze nicht anwenden kann. Es gilt deshalb § 1 der Straßenverkehrsordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangt. Im Zweifelsfall muss man sich miteinaner durch Gesten verständigen. Oder, einfacher gesagt: Jeder muss auf jeden achten.
Bei einem Unfall bekommt meist der Schnellere mehr Schuld zugesprochen. Genau so ist es auch, wenn schon beim Einfahren auf den Parkplatz das Schild »Hier gilt die StVO« steht. Denn es bedeutet ja schließlich nur, dass wir das oben Gesagte beherzigen und nach § 1 fahren müssen. Dabei muss man auch die Fußgänger einplanen, die mitten im Getümmel ebenfalls gesund nach Hause kommen wollen. Die Autos genießen hier keinerlei Vorrechte vor den Fußgängern.
Konkreter Fall: Jemand parkt rückwärts aus, und stößt mit einem vorbeifahrenden Wagen zusammen. Die Schuld? Die wird aufgeteilt, weil auch der Vorbeifahrende das Manöver erkennen konnte und seinerseits stets reaktionsbereit sein musste. Allerdings hat ein rückwärts fahrendes Fahrzeug erhöhte Sorgfaltspflichten. Erfahrungsgemäß 50% bis 70% der Schuld für den Rückwärts-Fahrer.
Bitte im Link weiterlesen
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da dort die Lage nicht immer klar ist, würde ich auf §1 der STVO zugreifen https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html
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hab nochmal geguckt.
Auf Parkplätzen gibt es keine klare Vorfahrtsregel. Rechts vor links greift nicht. Wenn es kracht, bekommen meist beide Fahrer Schuld. test.de erklärt, welche Verkehrsregeln gelten, wie Sie sich bei Parkremplern verhalten sollten, und wer im Zweifel haftet.
https://www.test.de/Parkplatzunfaelle-Lieber-nicht-auf-rechts-vor-links-verlassen-4980798-0/
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Jap! Es gilt die STVO, wenn keine Ampeln oder Schilder, gilt rechts vor links!
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war das vor 20 Jahren oder so ? da hat sich mittlerweile die Rechtsprechung recht eindeutig auf Teilschuld geeinigt. wie gesagt, auf Vorfahrt pochen, würde ich dort nicht.
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dann war das entweder zur Probe ("stellen Sie sich vor, das wäre eine Straße") oder der Fahrlehrer war inkompetent. es gilt zwar die StVO, aber nicht rechts-vor-links, da es keine Straßen sind.
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Jap! Es gilt die STVO,
Stimmt - die StVO regelt Vorfahrt aber nur für "Kreuzungen und Einmündungen" von Straßen, sie macht keine Aussage über Parkplätze.
Also: gerade weil die StVO auf dem Parkplatz gilt, hat "niemand" Vorfahrt ...
Also bei meiner Fahrprüfung wurde darauf geachtet...Im Zweifelsfall muss man sich verständigen