Gibts Unterstützung?
Hey ich wollte wissen ob falls man sich schon mal in Obhut des Jugendamts nehmen lassen hat und man dann wieder wegen Erpressung zu den Eltern zurück ist und es noch schlimmer mit sexueller und häuslicher Gewalt geworden ist man sich auch mit Volljährigkeit in Obhut nehmen lassen kann ( ich hab damals zum Jugendamt gesagt das ich alles nur erfunden hab und die haben mir gedroht mich in die geschlossene zu stecken wenn ich wieder jemanden meine Probleme erzähle)
2 Antworten
Das Jugendamt kann ausschließlich Minderjährige in Obhut nehmen.
Ist ein erzieherischer Bedarf gegeben, ist möglicherweise auch die Aufnahme in eine Wohngruppe / betreutes Wohnen denkbar.
Sonst wäre Polizei / Frauenhaus eine Möglichkeit.
In vielen Städten gibt es auch Beratungsstellen für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Prinzipiell ist das Jugendamt bis zum 21. Geburtstag zuständig.