Wann kann ich Kontakt verbot beantragen?
Hallo ich bin 16 Jahre alt (weiblich)
Ich habe früher mit meinem stiefvater meiner mutter und meinen jüngeren Geschwistern zusammen gelebt. Dort habe ich oft häusliche und und sexuelle gewalt von meinem Stiefvater erfahren.Seit 2 Jahren Leben meine Geschwister und ich nicht mehr dort. Ich habe die Übergriffe dann nach 9 Jahren dem Jugendamt gemeldet und jetzt kann ich mir Überlegen ob ich Kontaktverbot zu ihm haben möchte, aber ich weiß nicht wie das abläuft mit dem Gericht und ob der Täter dann dabei ist. Da ich ja auch erst 16 bin weiß ich nicht ob meine Eltern da zustimmen müssen.
Es wäre nett für antworten und für eventuelle andere Ideen.
5 Antworten
Frage beim Jugendamt ggf. nach, ob du einen Erziehungsbeistand bekommen kannst, der das mit dir bespricht. Das ist besonders notwendig, wenn deine Eltern/deine Mutter noch das Sorgerecht über dich haben. Die Maßnahme muss erstmal notwendig und geeignet sein. Dann kann das Jugendamt dasKontakverbot beim Familiengericht anregen. Das kannst du theoretisch auch selbst.
Möglichst so konkret wie möglich ausfertigen lassen. Wenn du mit deinen Geschwistern zusammenlebst ist das organisatorisch aufwändiger, weil sie ja ggf. die Geschwister weiter kontaktieren können. Aber du hast ein Recht darauf, dass du geschützt wirst vor dem Täter.
du bist 16 und damit schutzbedürftig. Was und wie der Richter das umsetzt ist immer seine Sache. Aber genau dafür brauchst du Unterstützung. Du kannst auch selbst Nebenkläger sein und bei Gericht deinen Anwalt über Gerichtskostenhilfe beantragen. Und in Verhandlungen kannst du ggf. auch deine Anhörung ohne den Täter beantragen. Ob des Gericht dem zustimmt ist nicht vorhersagbar. Aber es geht darum, in der Verhandlung den vergangenen Verletzungen nicht noch weitere, neue Verletzungen zuzufügen. Aber der Angeklagte hat das Recht deine Aussagen zu hinterfragen - das Gericht kann aber entscheiden , dass dies nur über den Anwalt des Vaters erlaubt wird. Aber ich bin kein Jurist.
Du kannst aber zu Opferorganisationen gehen (Weißwasser, Weißer Ring) oder eines der Beratungstelefone nutzen.
okay, das mit der Beratungsstelle ist eine gute Idee Dankeschön für die Hilfe
natürlich werden da deine Eltern NICHT gefragt; du sollst geschützt werden, nicht deren Befindlichkeiten
du musst eben beweisen können, dass er das alles angeblich getan hat. kannst du das? ansonsten gibts kein grund für kontaktverbot, wenn er sich eh nicht bei dir meldet
Das Jugendamt wird dich weiter beraten und dort bekommst du kompetentere Antworten als hier,
Zum Kontaktverbot, bedarf es eines richterlichen Beschlusses. Details kannst du über das J.A. erfahren.
Viel Glück.
Kontaktverbot ist ein gerichtlicher Beschluss - ohne ein Strafverfahren geht da nichts.
ohne ein Strafverfahren geht da nichts.
Ein richterlicher Beschluss reicht dafür aus.
Okay aber wenn ich das mit dem Kontaktverbot mache, mache ich dann automatisch auch eine Anzeige? Ich habe schonmal gehört dass der Täter in einem Gericht in einem Nebenraum saß und sich das dann nur anhören konnte aber muss es denn auch generell irgendwelche voraussetzungen dafür geben? ( sorry für die vielen fragen ich kenne mich echt nicht davon aus deswegen will ich mir sehr sicher sein was ich jetzt mache)