Gibt es sowas wie eine Rückabwicklung einer Todeserklärung?
Wenn also einer z.B. vor 20 Jahren verschwunden ist, dann für tot erklärt wurde und seine Eigentümmer vererbt wurden und dann taucht er wieder auf. Was muss er machen ? Wie wird er wieder anerkannt und bekommt seine Identität zurück ? Zählt seine Rentenversicherung noch ?
1 Antwort
Lieber tot bleiben, das erspart viel Arbeit ;) Nein, das war nur ein Scherz!
Die Todeserklärung erfolgt ja über ein Gericht auf Grundlage des Verschollenheitsgesetzes (VerschG). Zuerst wird man ja eigentlich als verschollen erklärt und dann, nach einer definierten Wartezeit, für tot erklärt.
Diese Todeserklärung kann dann tatsächlich gerichtlich rückgängig gemacht werden (§30 ff VerschG).
Die DRV handhabt die Anerkennung übrigens etwas anders (§ 49 SGB VI).
Die komplette Rückabwicklung muss also möglich sein.