Gibt es noch NS Verbrecher die am Leben sind, ab und zu wird ja noch eine KZ Aufseherin oder so verurteilt?

10 Antworten

Ja erst heute von einer mitbekommen die mit 99 Jahren zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wurde da Sie damals erst 18 war.

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html


andrea77482  20.08.2024, 12:26

@ Christiangt

Ja ich weiss. Aber: irgendwie macht das doch keinen Sinn mehr, solche sehr hoch betagten Menschen noch vor Gericht zu bringen. Meiner Meinung nach wird es langsam Zeit unter das Kapitel "persönliche Schuld an Nazi-Verbrechen" mal einen Schluss-Strich zu ziehen weil es kaum noch welche von diesen Menschen gibt. Und die heutigen Generationen und die zukünftigen Generationen haben keine Schuld mehr daran, was damals zwischen 1933 und 1945 passiert ist.

Außerdem wäre es besser, härter gegen die heutigen Neonazis vorzugehen und die Waffengesetze massiv zu verschärfen.

Christiangt  20.08.2024, 12:28
@andrea77482

In dem Konkreten Fall gab es auch 3 Überlebende als nebenkläger denen man mit so einem Urteil halt auch Gerechtigkeit zeigen will.

andrea77482  20.08.2024, 12:30
@Christiangt

@ Christiangt

Gerechtigkeit hin oder her, aber auch diese Nebenkläger sollten darüber nachdenken dass das ziemlich spät ist, wenn nicht zu spät.

@ Denkschulen

Ja, allerdings sind diejenigen schon hoch betagt und werden eh nicht mehr lange leben. Erst heute wurde wieder ein Urteil vom Bundesgerichtshof bestätigt:

Tagesschau: Bundesgerichtshof Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin rechtskräftig

Stand: 20.08.2024 10:32 Uhr

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html

Über ihren Schreibtisch ging fast die gesamte Korrespondenz des KZ Stutthof: Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen eine inzwischen 99-Jährige bestätigt. Es geht um Beihilfe zum Massenmord in 10.505 Fällen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung der früheren KZ-Sekretärin Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe. Somit ist rechtskräftig, dass die 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und zum versuchten Mord in fünf Fällen zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Der Fall gilt als das womöglich letzte Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde.

Irmgard F. war zwischen Juni 1943 bis April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig beschäftigt. Zu Beginn dieser Tätigkeit war sie 18 Jahre alt.

Durch ihre Arbeit habe die junge Frau den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.

Richter sehen keine "neutralen Handlungen"

Die Verteidigung von Irmgard F. hatte Revision eingelegt. Der BGH verhandelte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Es sei nicht erwiesen, dass sie wirklich wusste, was in dem Lager vor sich ging. Zudem habe sich ihre Arbeit als Schreibkraft nicht wesentlich von ihrem vorherigen Job in einer Bank unterschieden. Sie habe aus ihrer Sicht "neutrale Handlungen" ausgeführt.

Dieser Argumentation folgten die Bundesrichter nicht. Der BGH bestätigte die Einschätzung des Landgerichts Itzehoe, dass Irmgard F. durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten leistete. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen.

Im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

Bei der Verkündung sagte die Vorsitzende des 5. Strafsenats, Gabriele Cirener, dass sich mancher frage, ob über 80 Jahre nach dem Holocaust die Taten der KZ-Sekretärin überhaupt noch verfolgt werden sollten. Aber das Gesetz sei ganz klar: "Mord verjährt nicht."

Mit Informationen von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion


andrea77482  20.08.2024, 12:19

Außerdem würde mich mal interessieren ab wann den Generationen nach dem Krieg endlich mal keine Schuld mehr gegeben wird? Meine Altvordere zum Beispiel ist auch schon Nachkriegsgeneration. Sie kam erst drei Jahre nach Kriegsende (am 30. September 1948) zur Welt. Und mein Bruder kam am 28. Februar 1975 zur Welt und ich selbst am 03. Dezember 1977. Meine Schwägerin - die Frau von meinem Brudre) kam ebenfalls 1978 zur Welt und seine Kinder erst 2006 2009 und seine Tochter kam 2010 zur Welt.

andrea77482  20.08.2024, 12:13

Ich würde zum Beispiel Diskussionen mit denen vorschlagen (dass man sich mal mit denen trifft zum Beispiel im Seniorenheim und mal darüber redet oder Aussstellungen in einem Museum wie dem Haus der Geschichte in Berlin). Außerdem kann man auch mit Gedenkveranstaltungen in Innenstädten, in den Konzentrationslagern, in Schulen und städtischen Gebäuden machen und dabei auch dafür sorgen dass sowas nicht mehr wieder passiert.

Aber: so alte Menschen die schon über 90 Jahre alt sind, noch vor Gericht zu bringen und abzuurteilen, macht meiner Meinung nach nicht sehr viel Sinn. Diese hier abgeurteile Frau wird eh nicht mehr lange leben. Ein oder zwei Jährchen noch. Mehr ist es wohl nicht mehr.

andrea77482  20.08.2024, 12:09

Von daher stelle ich wirklich mal die Frage, ob es wirklich noch Sinn macht, solche sehr hoch betagten Menschen überhaupt noch vor Gericht zu stellen oder ob nicht andere Wege der Aufarbeitung mehr Sinn machen.

vetranooo  20.08.2024, 19:34
@andrea77482

Wäre sie mit 96 gestorben wäre dieses Urteil an ihr vorbeigegangen, so nimmt sie es nun mit ins Grab. Gerechtigkeit gegenüber den Opfern sehe ich hier nicht, sie war ja nur eine Schreibkraft. Hans Stark bekam damals auch eine Jungendstrafe und wurde nach 3 Jahren entlassen. Dabei hat der nun wirklich sich an der Tötung beteiligt. Also ich verstehe hier nicht das German law system.

Damit jemand als Aufseher(in) in einem KZ arbeiten (und sich damit nach Nachkriegsrecht strafbar machen) durfte, musste er/sie wenigstens 18 Jahre alt sein. Das heißt, spätestens Anfang des Jahres 1927 geboren worden sein (damit er/sie noch vor dem 08. Mai 1945 seine/ihre Stelle antreten konnte). Damit wären auch die jüngsten Personen inzwischen wenigstens 97 Jahre alt - Du kannst Dir vermutlich selbst ausrechnen, dass da nicht mehr sehr viele am Leben sein dürften.

Kommt drauf an, wen bzw was man als MS Verbrecher einstuft.

Seit dem Ende des Krieges sind fast 80; Jahre vergangen.

Die Entscheidungsträger sind längst tot.

Heute findet man noch ein paar wenige Menschen, die damals sehr jung irgendeinen unbedeutenden Dienst ohne Entscheidungsbefugnisse ausgeführt haben.

Diese sind in der NS Diktatur aufgewachsen und kannten nichts anderes.

Ein paar wenige gibt es noch. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, hängt dann vom Gesundheitszustand der Person ab. Es macht wenig Sinn, eine Bettlägerige und demente Person zu verurteilen.