Gibt es in Deutschland Kopfgeld?

2 Antworten

1.1. Die Leitenden Oberstaatsanwälte können Belohnungen bis zu 2.500,00 EUR und mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts Belohnungen bis zu 5.000,00 EUR für die Mitwirkung von Privatpersonen bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung oder Wiederergreifung flüchtiger Straftäter aussetzen.

https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/belohnungen_1993

ähnliches gibt es in allen Bundesländern