Also es gab einer
der Hatte 80 Straftaten begangen in Nürnberg, wegen Nachstellung, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verstöße nach dem GewSCHg und Kunsturhebberecht und Verleumdung und Fälschung beweiserheblicher Daten,
er wurde beim Ersten urteil in Nürnberg zur 80 Sozialstunden mit Richterlichem Weisung Verurteilt
dann beim 2 Verurteilung zur 3 Wochen Dauerarrest und 90 Sozialstunden und Richterlichem Weisungen Wegen Nachstellungen, Bedrohung, und Verstöße nach dem GewSCHG
beim 3 Verurteilung 9 Monate Jugendstrafe mit Bewährung und 3 Wochen Dauerarrest und wegen Beleidigung, Nachstellung, bedrohung, die bewährung wurde aufgrund der weitere Delikte und weisungverstöße abgelehnt
und am 14.02.2017 wegen Fortlaufende Delikte die selben Straftaten zur §63 Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus Verurteilt
der befand sich mit Lockerungen 3 Jahre und 9 Monate im MRV
jetzt steht er unter Bewährung und Führungsaufsicht.
Meine Frage die mich so beschäftigt und interessiert, was hätte man Wegen dieselben Delikten im Ausland in anderen Ländern für Strafe Bekommen, wäre dies in anderen Ländern überhaupt Strafbar?
Oder ist es nur in Deutschland Strafbar?
Könntet ihr bitte so nett sein und mir das erklären.