gibt es einen Bestandschutz bei Elektrohausinstallationen?

8 Antworten

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Bestandsschutz!

Seit 1984 gilt die Pflicht für RCDs in Räumen mit Badewanne und Dusche (Neubau). Ab 01.02.2009 werden die Vorgaben auf alle Steckdosen-Stromkreise (inklusive 16A CEE-Steckdosen) in Neubauten erweitert. Für Altanlagen besteht ein bedenklicher Bestandsschutz.


norbertk62  25.01.2023, 16:51

Würde so ein Bestandsschutz nicht dazu führen:

  • Solange du nix anfasst, brauchst du nix machen
  • Eine Steckdose / Schalter mehr / neu und du musst den RCD nachrüsten

Ist irgendwie nicht gut.

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xdanix77  25.01.2023, 17:34
@norbertk62

Ein bloßer Austausch einer Steckdose ist allerdings keine Änderung oder Erweiterung, sonst müsste man nach jedem Leuchtmitteltausch auf die aktuelle Norm aufrüsten.

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Hallo,

soweit Ich weiss gilt "Bestandsschutz" solange NICHTS an der E-Installation verändert oder ausgewechselt wird.

sobald du im Bad z.B. neue Steckdose haben willst, MUSST du wieder eine Steckdose anschliessen lassen mit einem FI integriert.

Für neue Lampen (Wand/Decken) usw brauchst du nichts beachten, da hier kein FI vorgeschrieben ist.

Wer einen Altbau kauft, sollte es wenigstens Grundsanieren (Heizung, Elektro, Türen,Fenster, Dach)..man muss nicht unbedingt alles aufeinmal machen..aber ist im vorteil wenn man nicht auf einer Baustelle leben will.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich seit 24 Jahren

Bestandsschutz gibt es im Baurecht, aber nicht in der Elektrotechnik.

Aber der Begriff wird hier gerne "zweckentfremdet", da es keine Nachrüstpflicht gibt, so lange die Anlage nicht umgebaut/erweitert/erneuert wird, und die Anlage zum Zeitpunkt der Erreichtung den da aktuellen Richtlinien und Vorgaben entspricht...

Aus Eigeninteresse wäre es aber mehr wie ratsam, die Elektrik komplett auf den Stand der aktuellen Vorschriften zu bringen, sprich zu erneuern.

Ein RCD darf bei Nullung nicht eingebaut werden. Ist also nicht möglich. Die Nullung birgt zudem die Gefahr, dass schlechte/defekte Klemmverbindungen oder Aderbruch des Nulleiter zur Lebensgefahr wird, da dann alle daran angeschlossenen Gehäuse, die mit dem schadhaften Nulleiter verbunden sind, unter Spannung stehen.

Solange nichts verändert wird, kann das so bleiben.

Bestandschutz hin oder her - Jetzt ist doch DIE Gelegenheit, die alte gefährliche zweiadrige Installation zu erneuern.

Mit dem alten Zeug wird "Mr. A" auf Dauer nicht glücklich werden, da ziemlich sicher auch zu wenig Steckdosen und Stromkreise vorhanden sind. Chronisch überlastete Stromkreise und fliegende Sicherungen machen auf Dauer keinen Spaß.

Woher ich das weiß:Hobby

Altanlagen müssen nicht nachgerüstet werden, solange nichts daran geändert wird.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, daß die genullte Anlage deinen Bedürfnissen entspricht. Und sobald sie erweitert wird, z. B. mehr Steckdosen, ein EHerd oder ähnlich, muss sie nachgerüstet werden.

In deinem eigenen Interesse solltest du sie auf den aktuellen Stand bringen lassen. Strom macht klein, häsdlich und schwarz.


Klimakritiker 
Beitragsersteller
 25.01.2023, 17:43

Hier will der Hauskäufer eine Fotovoltaik einbinden - so bekommt der Hausanschlusskasten einen weiteren Zähler zu Einspeisen. Das ist eigentlich keine Erweiterung der bestehenden Anlage oder - wie sehen dass die Elektrofachleute hier? #

Der involvierte Elektrofachbetrieb will gleich die gesamte Elektrik im ganzen Haus tauschen - muss der Hauskäufer das - denn die Fotovoltaik rechnet sich dann erst in 20Jahren und das lohnt dann nicht.

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holgerholger  25.01.2023, 17:58
@Klimakritiker

Das muss er. Die Photovoltaik kann im vorhandenen Sicherungskasten sowieso nicht untergebracht werden. Und das EVU schaltet deu neuen - erforderlichen - Zähler nicht frei, wenn die Anlage nicht den Vorschriften entspricht. Die Solaranlaeg kann dann nicht ans Netz geschaltet werden.

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