3 Antworten

Nennt man Verbraucherzentrale.

Du darfst das Ding nach einem Eingriff nicht als neu verkaufen.

Zudem Verlust von Gewährleistung/Garantie beachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Waldmorti 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 11:04

ok aber auch nicht als Neu siehe artikelbeschreibung? wo ich das dann erläuter das es getunt wurde?

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Agamemnon712  05.08.2024, 11:06
@Waldmorti

Wann hast Du das Ding gekauft, hast Du es als neu gekauft, und verkaufst Du es privat oder als Händler?

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unentgeltliche Rechtsdienstleistungen sind erlaubt, es muss aber sichergestellt sein, dass diese Leistungen von einer Person erbracht werden, die die Befähigung zum Richteramt hat § 6 RDG;

nach § 8 RDG sind auch Verbraucherzentralen dazu berechtigt, aber nur insoweit als es um Verbraucherfragen geht.


In Österreich wäre es der Konsumentenschutz.