Gibt es eine Art Katzenleiter, die bis in den zweiten Stock an eine Katzenklappe rangehen kann?

4 Antworten

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du brauchst die zustimmung des vermieters.

für die klappe bräuchtest du einen durchbruch durch die mauer - gekipptes fenster (wo manche leute ihre katze rein lassen) kann zur todesfalle werden bzw. schwere verletzungen verursachen.

nichts desto trotz gibt es katzenleitern siehe https://www.google.de/search?q=katzenleiter+balkon+1.+stock&client=firefox-b&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwjVl_vSiIHRAhWDI8AKHZtEAF4Q_AUICSgC&biw=1280&bih=923


Monstrus87 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 23:40

Ja, es gibt ja spezielle Katzenklappen, die man ins Fenster einsetzen kann. Da wird die Scheibe entfernt und eine neue passende mit integrierter Katzenklappe eingesetzt. Die alte packt man dann vorsichtig in Keller und beim Auszug setzt man sie wieder ein.

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Wenn der Vermieter zustimmt, und ggf. andere Mieter nicht beeinträchtigt werden, könnte eventuell eine solche Falt-Katzenleiter (http://www.falt-katzenleiter.de/) geeignet sein?


Monstrus87 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 23:58

Cool, und wie steil ist die? Sorry, ich kann sehr schlecht sehen. Ob die wohl beim 2. Stock funktioniert? Also die hört sich gut an.

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Katzenkumpel  21.12.2016, 22:04
@Monstrus87

Ich kenne diese Falt-Katzenleiter nur aus einer Produktvorstellung in einer Zeitschrift, laut Webseite des Herstellers kann sie aber für Längen über 5 Meter hergestellt werden.

Ob allerdings auch eine Befestigung in der 2. Etage und ohne Balkon sinnvoll und (vor allen Dingen) sicher ist, solltest Du gegebenenfalls vorab mit dem Hersteller abklären.

Vom Prinzip her ähnelt die Leiter einer Mischung aus einer Ziehharmonika und einer Strickleiter, in der anstelle der Sprossen Kunststoffplatten schräg eingebaut sind. Löcher in diesen Platten ermöglichen - untereinander jeweils abwechselnd links und rechts gegeneinander versetzt - der Katze den Auf- bzw. Abstieg.

Wichtigste Voraussetzung beibt natürlich das Einverständnis des Vermieters, und gegebenenfalls auch der durch die Leiter betroffenen Mitmieter.

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Ich würde eine selbstgebaute Wendeltreppe aus Holz herstellen,ansonsten gibt es die nur Massgeschneidert.

Das wird wohl eher nix, da Du für jegliche Veränderung an der Aussenwand des Hauses die Zustimmung des Vermieters bräuchtest.


Monstrus87 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 21:10

Oh, das ist blöd. Das müsste dann die Hausverwaltung entscheiden. Und die geben das dann ja an diese Gruppe von Vermietern weiter. Und die werden eh "nein" sagen, weil das Risiko ja bestände, dass sich irgendwelche Spießer gestört fühlen. Katzenklappe in die Haustür ginge wohl aus den gleichen Gründen nicht.

  Ich würde es doch auch bezahlen. Oh man, weinen die alle rum. Der Vermieter selbst meinte, dass er damit kein Problem hätte, aber wir würden es nie vor der Vermietergemeinschaft durchbekommen.

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