Gibt es eine angemessene Belohnung, wenn man wertvolle Kulturgüter (bsp Goldschatz aus der Römerzeit) findet?
Wenn ein Sondengänger beispielsweise einen Goldschatz aus der Römerzeit findet, ist er verpflichtet, den Fund abzugeben. Wenn es keine Belohnung in Höhe des Gegenwerts des gefundenen Goldes gibt, wäre der Sondengänger blöd, wenn er das Gold nicht behalten bzw. einschmelzen lassen würde. Es muss doch irgendeinen Anreiz geben, dass der Finder den Fund abgibt. Gibt es eine angemessene Belohnung? Wenn nicht, schneidet sich der Staat ins eigene Fleisch, da so garantiert wertvolles Kulturgut verloren geht.
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass du mit deiner Idee, die Illegale Sondengängerszene ansprichst. Sollte ein Sondengänger so was machen, ist das in vielerlei Hinsicht eine sehr dumme Idee.
Da wäre dann die Raubgräberei , Fundunterschlagung / Diebstahl , Zerstörung von Kulturgut , Hehlerei.
Nehmen wir mal an, er findet einen Münzschatz, bei denen eine einzelne Münze mehrere Hundert Euro oder sogar mehrere Tausend Euro Wert sein kann.
Er schmilzt diese ein, und zerstört damit Wertvolles Kulturgut. Und was ist jetzt das Gold nun Wert ?????
Erheblich weniger, als die eigentliche Goldmünze. Jetzt wird das Gold mit dem Material / Goldwert bewertet, und wird erheblich geringer aus fallen.
Leider gibt es in der Illegalen Sondengänger Szene Personen, die so denken.
Wir zertifizierten Sondler haben ganz andere Beweggründe dieses Hobby aus zu üben. Und ja, es gibt einen Finderlohn, bei besonderen Funden.
Der Anreiz Kulturgüter abzugeben heißt: Kulturgutschutz.
Auch der Finder schneidet sich ins eigene Fleisch, wenn er straffällig wird.
Kulturgüter sind Gemeingut
"Belohnungen" sind nicht ausgeschlossen.
Das wird deine Frage nicht vollständig beantworten, aber:
So relevant für die Archäologie ist ja nicht der Goldwert, sondern eher der Fundort, weil sich dort noch andere unbekannte Informationen befinden könnten. Auch wäre der archäologische Wert nicht besonders hoch, wenn diese Münzen als vergleichbare Objekte, bereits bekannt sind, aber der Fundort unbekannt bleibt, bzw. von Sondengängern bereits rücksichtslos umgeackert wurde.
Der Anreiz wird versucht einerseits negativ zu setzen, mittels Strafverfolgung, oder positiv - Sondengehen als Laientätigkeit für archäologische Einrichtungen.