Hi,
die Stadtverwaltung verwies mich bzgl. des oben genannten Themas auf das hessische Nachbarschaftsrecht.
Da stehen natürlich wieder unterschiedliche, für mich unverständliche Sachen.
Zunächst heißt es, dass ein Zaun ortsüblich gebaut werden soll. In meinem Umfeld stehen keine Zäune. Falls keine Ortsüblichkeit festzustellen ist, ist eine Höhe von 1,20 m angegeben.
Bzgl. einem Sichtschutz steht nichts, da mir 1,20m zu niedrig wären. Im Internet steht hier eine Höhe von 1,70 - 1,90m, aber eben nur auf diversen Websites ohne Quellenangabe. Dann heißt es auch, dass wenn die Höhe 1,70m beträgt, der Zaun einen Abstand von 50cm zum Nachbarn betragen muss.
Müssen die 50cm Abstand zum Nachbarn nur ab einer Höhe von 1,70m eingehalten werden? Oder auch beim 1,20m?