GEZ Zahlung korrekt?

3 Antworten

du hast dort nicht gewohnt und kannst das anhand eines Meldebescheides nachweisen. So lange es keinen Bescheid gibt widersprich, für den Fall dass sie es bescheiden kannst du klagen. IMHO gibt es keine gesetzliche Grundlage dass du dich ummelden musst, es geht um reale wohnverhältnisse. Sprich du hast da nicht gewohnt, keine Grundlage, du musst nicht zahlen. Egal wie viel sie meckern und auf ihren Vorschriften rumreiten, die haben dich nicht zu interessieren. Wichtig ist was im Gesetz steht.


Newhere2305 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 20:32

Die beziehen sich ausschließlich auf die Daten vom Einwohnermeldeamt wo ich mich ja erst zum August umgemeldet habe

Newhere2305 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 20:31

Ich hab jetzt nun bereits zwei mal Widerspruch eingelegt und bekomme fast mehr oder weniger immer wieder selbe Antwort. Blablabla Rückwirkende Abmeldung nicht möglich. Ich hab sogar vom alten Vermieter eine Bescheinigung hingeschickt bis wann ich da gewohnt habe. Ich weiß nicht mehr weiter. :)))

geheim007b  07.02.2025, 20:44
@Newhere2305

die lesen deine post nicht sondern scannen das ganze auf Schlüsselwörter und lassen automatisiert eine halbwegs passende Antwort generieren. Zeitverschwendung. Pro Tipp: halte dich kurz, schreibe so dass man kein einziges mögliches Schlüsselwort automatisiert erkennen kann... so kommt es mal tatsächlich zu nem Sacharbeiter.

Aber du musst dich auch nicht drum kümmern.

"Sehr geerrte Damen und Herren.

Ich erkenne ihre Forderung nicht an da wie bereits nachgewiesen wurde ich ab Zeitpunkt X nicht in der Wohnung Y gelebt habe und somit auch keine Grundlage für die Forderung des $Rundfunkanstallt besteht. Ihre internen Vorgaben haben keine Gesetzeskraft und sind für mich nicht bindend. Wenn sie anderer Meinung sind bitte ich um Bescheidung des Vorgangs damit ich das Verfahren in ein offizielles Widerspruchverfahren überführen kann. Ich kündige bereits jetzt an dieses bei Ablehnung im Verwaltungsklageverfahren entsprechend prüfen zu lassen.

MfG

Sollte wirklich ein offizieller Bescheid kommen dann eben genau so widersprechen und dann wie angekündigt ins Klageverfahren gehen. Alles außer Bescheide (Rechtsbehelfsbelehrung dabei) kannst du dann ignorieren weil es rechtlich 0 Relevanz hat.

Rechtlicher Background:

"2 RBStV

Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

  1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder [...]

Das Schlüsselwort ist hier ist "vermutet", denn diese Vermutung kannst du mit der Kündigung und der Bestätigung deines Ex-Vermieters klar widerlegen (was du ja bereits getant hast).

Ohne Wohnung keine Pflicht. Wichtig ist nur dass es bis jetzt noch nicht bescheidet ist (da könnte dann die Pflicht rum sein).

Newhere2305 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 21:05
@geheim007b

Du bist n absoluter Goldschatz! Danke dir! Ich hatte schon verzweifelt gedacht ich bin aufm Holzweg und die könnten recht haben.

magst du mir evtl deinen letzten Absatz nochmal erklären. Mit ,,noch nicht bescheiden ist’’ ? Das verwirrt mich etwas. :$

geheim007b  07.02.2025, 21:39
@Newhere2305

Öffentliche Forderungen benötigen einen Bescheid damit dieser bestandskräftig (rechtswirksam) wird. Diesen Bescheid kannst du dir im Prinzip wie einen Vollstreckungstitel bei zivilen Forderungen vorstellen (nach einem Mahnbescheid). Optisch sieht ein Bescheid aus wie die normalen Briefe des Beitragsservice, dort ist allerdings dann auf der anderen Seite die jeweilige Landesrundfunkanstalt aufgedruckt (welche den Bescheid erlässt) und am Ende steht eine Rechtsbehelfsbelehrung wo drin steht dass du das Recht auf Widerspruch/Klage hast. Beim erhalt eines Bescheides hast du dafür 14 Tage Zeit (Eingang dort, nicht Absendung) zu widersprechen, tust du es nicht ist es praktisch rum und du musst zahlen (daher prüfen ob so was schon gekommen ist, aber so schnell verschicken die in der Regel keinen)

Auf diesen Widerspruch könnte dann eine Ablehnung kommen, dann hast du wiederum 14 Tage Zeit Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Theoretisch reicht auch ein zweizeiler dass du Klage einreichst und die Begründung nachreichst, kannst aber auch gleich alles hin schicken.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht dass der Beitragsservice wenn man sich vernünftig wehrt eh kneift und es nichtmal zur Erstbescheidung kommt wenn sie merken es wird nicht ganz so einfach wie bei ein paar Reichsbürgern die von tuten und blasen keine Ahnung haben.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast kannst du es auch nen Anwalt machen lassen.

Dennoch aber folgender Hinweis:

Das ganze entspricht meiner eigenen Rechtsauffassung & Interpretation des gezeigten Gesetzestextes. Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen (bin da aber auch recht Risikofreudig, auch wenn ich eigentlich fast alle Rechtsstreite die ich jemals hatte gewonnen habe). Dennoch besteht im Recht immer ein Restrisiko. Du musst auch beachten dass du die Gerichtskosten vorstrecken musst, ohne Anwalt müssten das ca. 115€ sein (bekommst du bei nem Sieg zurück). Evt. bekommst du auch Prozesskostenhilfe.

Das allerschlimmste was passieren könnte ist dass du vor Gericht verlierst und dann die Prozesskosten + die Nachzahlung hast. Wenn dich das vor finanzielle Probleme bringen würde überlege ob du nicht doch zahlen willst, wenn es dir ums Prinzip geht -> feuer frei :-). Ich wäre aufgrund der formulierung "vermutet" im Gesetz sehr zuversichtlich, denn diese Vermutung wurde ja dann eindeutig widerlegt :-)

Newhere2305 
Beitragsersteller
 10.02.2025, 20:45
@geheim007b

Super danke dir für die Hilfe! Wirklich.
Ich habe tatsächlich den Festsetzungebescheid heute in der Post gehabt. Ich werd erstmal versuchen zu widersprechen und schaue was passiert. Hab quasi ein wenig Copy und Paste aus deinem vorherigen Kommi gemacht und mir das passend zurechtgelegt.

Hab zur Not eine gute Rechtschutz, aber ob ich mir den Stress wirklich antun will. Weiß ich nicht.

geheim007b  10.02.2025, 21:16
@Newhere2305

drück dir die daumen. Könnte auch sein dass Widersprüche gegen Bescheide dann doch eher von Menschen gelesen werden wie normale Brieffreundschaften mit dem ÖR.

Achso, das hätte ich schon posten sollen, hab es erst raussuchen müssen. Der hier als Grundlage

https://dejure.org/gesetze/ZPO/292.html
Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. 2Dieser Beweis kann auch durch den Antrag auf Parteivernehmung nach § 445 geführt werden.

Sprich sie vermuten, du widerlegst, alles gut.

Tatsächlich ist eine rückwirkende Abmeldung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht vorgesehen. Man kann sich immer nur für das Ende des laufenden Monats abmelden.

Gleichzeitig ist es nicht zulässig, für eine Wohnung den Rundfunkbeitrag doppelt zu kassieren. Wenn du nachweisen könntest, dass für die fragliche Zeit jemand anderes (der neue Mieter) bereits den Rundfunkbeitrag für deine alte Wohnung bezahlt hat, wirst du mit deinen Widerspruch oder deiner Klage Erfolg haben. Ansonsten hast du eher keine Chance.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reden wir von ganz alter Geschichte?

Die GEZ existiert seit Jahren nicht mehr.


Newhere2305 
Beitragsersteller
 07.02.2025, 20:28

Wir reden natürlich vom Rundfunkbeitrag. :)))) dachte jeder weiß was mit GEZ gemeint ist :)))