3 Antworten
Die Rechnungen, die deshalb "Zahlungsaufforderung" heissen, weil sie eben keine Rechnungen sind, musst du nicht aufheben. Entscheidend ist, dass du sie pünktlich bezahlt hast und dies ggf. nachweisen kannst. Ansonsten solltest du dir nur deine Anmeldebestätigung aufheben und damit deine Beitragsnummer.
Im Übrigen muss man Rechnungen nur aufheben, um ggf. Garantieansprüche bzw. gezahlte Mehrwertsteuer (z. B. bei Aufträgen an Handwerker) nachweisen zu können. Der Rundfunkbeitrag wird ohne Mehrwertsteuer erhoben.
Wenn du mit GEZ den Rundfunkbeitrag meinst und mit Rechnungen Zahlungsaufforderungen, sei dir gesagt, dass du diese nur begleichen und nicht aufheben musst.
Ja man muss doch Rechnungen soundsolange aufbewahren. Bezahlt sind sie natürlich.
Gar nicht . Wichtig ist, dass Du Deiner regelmäßigen Zahlungspflicht nachkommst.
Vielen Dank. Die sind schon von 14/15