Gewinn aus der GMBH privat investieren?

2 Antworten

Man kann sich als Gesellschafter eine Ausschüttung beschließen, die natürlich entsprechend zu versteuern ist.

Die GmbH kann dem Geser auch ein Darlehen geben. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass es klare Vereinbarungen gibt, die dann auch durchgeführt werden und zudem muss der Vertrag fremdüblich sein. Ist das nicht der Fall, wird die Auszahlung als verdeckte Ausschüttung gewertet und ebenso versteuert wie eine normale Ausschüttung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Klar, der Gewinn wird bei der Ausschüttung versteuert und was du danach mit dem Betrag machst, ist vollkommen dir überlassen.