Gewerberaum Streitigkeiten mit dem Vermieter?
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: Wir haben zum 01.11.2022 eine alte Lagerhalle gemietet, verbal wurde abgesprochen dass diese als Atelier/ Tonstudio und Photostudio genutzt werden soll.
Nun ist es allerdings so: dass nun die Eröffnungsfeier stattgefunden hat, dies dem Vermieter nicht gefallen hat, und er nun mit fristloser Kündigung droht, sollte in der Halle nochmals eine Musikprobe stattfinden. Ist das so rechtens?
Desweiteren ist es so , dass während keiner vor uns vor Ort ist, die Halle betreten wurde um einen Router auzubauen, davon wussten wir nichts. Ist dies so rechtens?
Vielen lieben Dank!
3 Antworten
Du darfst natürlich bei deiner Einweihungsfeier auch Musik spielen. Das kann dir der Vermieter nicht verbieten. Mit Vertragsbeginn und Schlüsselübergabe, hat der Vermieter keinen Zutritt mehr um etwas ohne deine Zustimmung auszubauen.
Was du in der gemieteten Halle gewerblich machst muss ihm auch relativ egal sein, so lange es gegen keine Gesetze verstösst. Wenn aber natürlich Nachbarn sich über unnützen Lärm beschweren, kann er notfalls auch kündigen. Kommt dabei aber auch darauf an, wo sich diese Halle befindet.
Dann darfst du dort auch ein Gewerbe, Atelier/ Tonstudio und Photostudio, ausüben. Dein Vermieter sollte sich da mal schlau machen. Allerdings sollte dir auch klar sein, er kann dir jederzeit kündigen.
Im Mietvertrag muss stehen, dass ihr die Halle als Studio nützen dürft, ansonsten ist es nur ein Lagerraum und die Nutzung für andere Zwecke verboten.
verbal ist ja gut und schön, aber was steht denn zur Nutzung im Mietvertrag geschrieben?
Selbst wenn Du für die ursprünglichen Aussagen Zeugen vorweisen kannst, gilt das, was im Mietvertrag geschrieben steht.
Vielen lieben Dank für die Antwort. Die Lagerhalle liegt an einer Hauptverkehrsstraße, rechts ist eine Waschstr. links grenzt einen weiterer leerer Raum an und dann Büros.
Jetzt möchte der Vermieter schriftlich haben das dort keine Musikproben mehr stattfinden, wie gehe ich damit um?