Gewerberaum Streitigkeiten mit dem Vermieter?

3 Antworten

Du darfst natürlich bei deiner Einweihungsfeier auch Musik spielen. Das kann dir der Vermieter nicht verbieten. Mit Vertragsbeginn und Schlüsselübergabe, hat der Vermieter keinen Zutritt mehr um etwas ohne deine Zustimmung auszubauen.

Was du in der gemieteten Halle gewerblich machst muss ihm auch relativ egal sein, so lange es gegen keine Gesetze verstösst. Wenn aber natürlich Nachbarn sich über unnützen Lärm beschweren, kann er notfalls auch kündigen. Kommt dabei aber auch darauf an, wo sich diese Halle befindet.


Knopf2108815 
Beitragsersteller
 02.12.2022, 11:21

Vielen lieben Dank für die Antwort. Die Lagerhalle liegt an einer Hauptverkehrsstraße, rechts ist eine Waschstr. links grenzt einen weiterer leerer Raum an und dann Büros.

Jetzt möchte der Vermieter schriftlich haben das dort keine Musikproben mehr stattfinden, wie gehe ich damit um?

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jetztgehtslos  02.12.2022, 13:40
@Knopf2108815

Dann darfst du dort auch ein Gewerbe, Atelier/ Tonstudio und Photostudio, ausüben. Dein Vermieter sollte sich da mal schlau machen. Allerdings sollte dir auch klar sein, er kann dir jederzeit kündigen.

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Im Mietvertrag muss stehen, dass ihr die Halle als Studio nützen dürft, ansonsten ist es nur ein Lagerraum und die Nutzung für andere Zwecke verboten.

verbal ist ja gut und schön, aber was steht denn zur Nutzung im Mietvertrag geschrieben?

Selbst wenn Du für die ursprünglichen Aussagen Zeugen vorweisen kannst, gilt das, was im Mietvertrag geschrieben steht.