Gewerbeanmeldung als Minderjähriger?
Hi ich bin 15 und wollte in naher Zukunft ein Gewerbe anmelden. Mir ist bewusst, dass man dazu zum Familiengericht muss und sich die Erlaubnis holen muss. Allerdings stellt sich mir jetzt noch die Frage ob man das Familiengericht schriftlich in Form eines Briefes kontaktieren sollte oder ob man das eher in einer E-Mail tun sollte. Zudem frage ich mich auch ob die Erlaubnis der Eltern schon schriftlich zu dem Brief dazu legen sollte oder halt als Bild an eine E-Mail anhängen sollte. Auch gut zu wissen wäre es was man dann genau in eine solche E-Mail/Brief hinein zuschreiben hat.
Ich bedanke mich schon mal im vorraus für alle Antworten.
Mit freundlichen Grüssen.
1 Antwort
Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.
Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.
Liegt die Genehmigung vor musst du, also deine Eltern für dich/mit dir, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.
Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben lassen vom deinen Eltern, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du mit deinen Eltern dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.
Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?
Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.