Schriftliche Gegenbestätigung - Brief oder Email?
Ich habe per E-Mail ein Hotelzimmer gebucht und eine Reservierungsbestätigung bekommen. Jedoch stand zudem noch bei: “Wir bitten um eine kurze schriftliche Gegenbestätigung“.
Ist damit zwangsläufig eine Rückbestätigung per Brief gemeint oder eine Antwort auf die E-Mail?
lieben Dank im Voraus! :-)
P.s.: Reicht es auch aus, wenn ich einfach nur schreibe, dass ich die Buchung rückbestätige? Oder muss ich Tag, Zimmer, etc. nochmals aufführen?
3 Antworten
Nein, eine E-Mail reicht aus. Du kannst aber auch ein Fax oder einen Brief schicken, ganz wie Du willst.
Nicht ausreichen würde eine Chatnachricht, z.B. über Watsäpp.
Email mit Lesebestätigung
Das kannst Dir selbst aussuchen, ob lieber eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax schickst.
Wottsepp oder Zwitschern gilt jedoch nicht als Bestätigung (: