Gewerbe oder kein Gewerbe?

3 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Vorab, ich habe die Rückantworten gelesen.

Wenn du alte Sachen aus dem Keller usw. verkaufst, dann war das schon dein Eigentum und du erzielst mit dem Verkauf keinen gewerblichen Gewinn. Wenn du allerdings etwas erwirbst um es weiter zu verkaufen, auch Gebrauchtes, dann nennt man das "Handel". Insofern wärst du außen vor. Verkaufst du mehrfach das gleiche Produkt musst du dich schon fragen lassen, wie das sein kann.

Zudem gibt es gesetzlich vorgeschriebene Prüfungsmechanismen bei allen Plattformen. Wer innerhalb eines Jahres mehr als 30 Artikel verkauft oder mehr als 2000 Euro erhält, muss dem Finanzamt gemeldet werden. Dort erfolgt eine interne Prüfung. Gibt es Hinweise auf gewerbliches Handeln, wirst du Post erhalten.


Ebi001 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 19:57

Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Zunächst, was verstehst du unter "dem gleichen Produkt"? Meinst das exakt gleiche oder auch völlig andere bzw unterschiedliche Modelle aber mit der gleichen Funktion.

Und wie ist das wenn ich neben meinen eigenen Gegenständen auch Gegenstände von Freunden verkaufe, die ich quasi nie ge-kauft und also auch nie besessen habe und deren Erlös ich an den Eigentümer weiterleite. Werden solche Beträge mir zugerechnet? Und wie sollte eine Plattform feststellen können ob ein Artikel wirklich verkauft wurde. Immerhin ist es gang und gäbe eine Anzeige erneut einzustellen damit sie wieder oben steht. Dadurch wird der selbe Artikel öfter annonciert ohne das ein Verkauf stattgefunden hat.

Du verstehst mein Problem. Kann irgendwer hier eine Entscheidung fällen ob ein Gewerbe ausgeführt wurde oder nicht? Und wenn ja, braucht es dafür belastbare Beweise oder reicht alleine der Verdacht, das z.B. eine Begrenzung erreicht wurde?

Abgesehen davon, woher stammt deine 30 Artikel und 2000€ Begrenzung?

Nochmal, danke für eine Antwort. Ich weiß, die Fragestellung ist nicht ganz so einfach wie es zunächst aussieht. Anderseits kann ich auch nicht konkreter werden, das würde einfach zu umfangreich werden.

Ich denke es ist mittlerweile klar, hier geht es nicht um "was darf ich machen", sondern "habe ich unwissentlich einen Fehler gemacht".

MfG

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Hat mit eBay nichts zu tun, wenn du mit Gewinnabsicht handelst, ist es gewerblich. Egal wo.


Ebi001 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 16:39

Aber versucht man beim Verkauf von gebrauchten Artikeln nicht immer den bestmöglichen Preis zu erzielen? Ist das alleine schon eine Gewinnabsicht?

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LottoOtto99  30.07.2024, 16:41
@Ebi001

Nein. Die hast du ja in der Regel für mehr Geld gekauft und vor allem benutzt und nicht nur zum Weiterverkauf erworben.

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Ebi001 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 16:44
@LottoOtto99

Na klar. Man kauft etwas oder bekommt es geschenkt und wenn man es iwann nicht mehr braucht, verkauft man es. Zum bestmöglichen Preis. Und das kann man theoretisch mit dem ganzen Keller tun.

Was hätte das mit Gewerbe zu tun, nur weil man es nicht verschenken möchte?

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LottoOtto99  30.07.2024, 16:46
@Ebi001

Nichts, das ist nicht gewerblich und da wird auch kein Gewinn erzielt.

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Ebi001 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 16:57
@LottoOtto99

So würde ich das auch sehen. Leider habe ich von "Recht" keine Ahnung, weshalb es nur eine Meinung ist die leider auch falsch sein kann. Und wir wissen alle: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe !

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Ab einer Gewinnerzielungsabsicht.