Gewerbe oder Freiberflich beim Aufbau services?
Ich bin als Bauleiter freiberuflich unterwegs und mach jegliche Überwachungsleistungen für den Bauherrn. Ich habe ein möglicher Auftrag für den Aufbau eines neuen Flüchtlingsheims. Tätigkeiten sind : Überwachung des Aufbaus (Zelte, Container etc.), Koordination Catering-, Sicherheit- und Reinigungspersonal.
Muss ich eine Gewerbe anmelden ? Oder reichts es, die Tätigkeiten als Bauleiter zu ''''verkaufen'' um Freiberuflich zu bleiben ?
3 Antworten
Freiberuflich sind im wesentlichen nur die Angehörigen der sogenannten Katalogberufe wie z.B. Rechtsanwälte oder Ärzte. Bauleiter gehören nicht dazu, also musst du ein Gewerbe anmelden.
Ok danke aber als Bauingenieur mit Hochschulabschluss bist du ja auch freiberufler
"Koordination Catering-, Sicherheit- und Reinigungspersonal." das ist mit Sicherheit keine freiberufliche Tätigkeit. Um mit Sicherheitspersonal arbeiten zu dürfen, brauchst zu zudem eine spezielle Erlaubnis nach § 34a GewO.
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.
Von deiner Beschreibung würde ich sagen das du gewerblich unterwegs bist und ein Gewerbe anmelden musst.
Sicher? Ich bin als Bauleiter seit 5 Jahren freiberuflich unterwegs.