Gewährleistungsfall für neues Quad bei Verkäufer oder Werkstatt bei der die letzte Inspektion gemacht wurde geltend machen?

3 Antworten

ein Neufahrzeug. damit dürfte die Inspektionen in der Garantiezeit beim Händler wo gekauft wurde, durchgeführt werden müssen, und nicht in irgendeiner Werkstatt

titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 21:46

das ist nicht irgendeine Werkstatt, sondern auch eine Vertragswerkstatt des Herstellers und das ist laut den Garantierichtlinien so i.O. ich fahre sicherlich nicht jedesmal 40km und nehme noch zusätzlich jemanden mit Auto mit, damit ich wieder zurück komme

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Antitroll1234  28.09.2022, 21:59
damit dürfte die Inspektionen in der Garantiezeit beim Händler wo gekauft wurde, durchgeführt werden müssen

Eine solche Klausel ist nach gängiger Rechtsprechung nicht wirksam, die Inspektion muss allerdings nach Herstellervorgaben erfolgen.

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titop997 
Fragesteller
 01.10.2022, 06:14

wer sagt das? wenn ich mir einen VW in WOB kaufe muss ich ja auch nicht jedesmal nach WOB fahren. so ein Blödsinn

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Wenn es ein Neufahrzeug war, muss jeder Vertragshändler die Garantiearbeiten ausführen, kann allerdings sein, dass er auf Grund von Unlust, Schriftverkehr, dir längere Wartezeit aufbürdet. Die Neuwagengarantie gilt europaweit bei Vertragshändlern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hast Du gegenüber dem Verkäufer.

wenn der Garantieantrag abgelehnt wird.

Garantie hast Du gegenüber dem Garantiegeber, hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun.

titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 21:44

ja und soweit ich weiß müsste dieser auch für die transportkosten aufkommen. Diese muss ich allerdings zusammen mit der Rechnung für die Reparatur übernehmen sollte es kein Garantiefall sein

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Antitroll1234  28.09.2022, 21:48
@titop997
ja und soweit ich weiß müsste dieser auch für die transportkosten aufkommen

Richtig.

Diese muss ich allerdings zusammen mit der Rechnung für die Reparatur übernehmen sollte es kein Garantiefall sein

Wie bereits gesagt, Garantie hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.

Sollte kein Sachmangel (Gewährleistungsfall) vorliegen, dann würdest Du für die Transportkosten aufkommen, dann -wenn dies kein Sachmangel ist- kann man auch klären ob stattdessen ein Garantiefall vorliegt.

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 21:51
@Antitroll1234

und wer entscheidet ob ein sachmangel vorliegt der den Verkäufer zur nacherfüllung verpflichtet?

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Antitroll1234  28.09.2022, 21:54
@titop997

Du reklamierst den Mangel als Sachmangel, der Verkäufer muss in den ersten 12 Monaten darlegen, dass dies keiner ist und der Mangel oder Ursache des Mangels nicht bei Übernahme bereits bestand, wird ihm schwer bis unmöglich fallen wenn der Kauf gerade mal 3 Wochen her ist.

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 22:03
@Antitroll1234

er sträubt sich da ein bisschen, ist vermutlich verärgert da ich den service nicht bei ihm gemacht habt und der Verkäufer nun nicht sagen kann, was die andere Werkstatt alles gemacht hat etc. Danke für die Antwort

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Antitroll1234  28.09.2022, 22:05
@titop997
und der Verkäufer nun nicht sagen kann, was die andere Werkstatt alles gemacht hat

Dies steht im hoffentlich ausgefüllten Serviceheft und auf der ausgehändigten Checkliste der durchgeführten Inspektion.

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 22:09
@Antitroll1234

Checkliste hab ich nicht bekommen da muss ich wohl nochmal nachfragen

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Antitroll1234  28.09.2022, 22:12
@titop997

…die ist auch mehr für dich selbst kann aber hilfreich sein. Wichtig ist Eintrag im Serviceheft und das die Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Jetzt 3 Wochen nach Kauf und bei einem Sachmangel nicht so relevant für dich.

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 22:16
@Antitroll1234

du kennst dich anscheinend gut mit dem Thema aus.. woran könnte es denn liegen wenn der Lenker ab 60-70kmh ca. alle 3 Sekunden vibriert?

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 22:26
@Antitroll1234

genau. und die Räder sind ja durch den Gewährleistungsausschluss raus aus der Gewährleistung

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Antitroll1234  28.09.2022, 22:28
@titop997

Wie kommst Du darauf ? Die wären raus wenn Du damit gegen einen Bordstein knallst, dann liegt ja kein Sachmangel vor sondern ein von dir verursachter Schaden.

Da greift dann natürlich weder die Sachmängelhaftung noch die Herstellergarantie.

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titop997 
Fragesteller
 28.09.2022, 22:32
@Antitroll1234

im Handbuch steht zum Thema Gewährleistung, dass Reifen, bremsen Zündkerzen etc. von der Gewährleistung ausgeschlossen sind

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Antitroll1234  28.09.2022, 22:35
@titop997

…dies betrifft den natürlichen Verschleiß dem diese Sachen unterliegen, aber keinen Mangel.

Ein Mangel ist, wenn das Rad (Felge und Reifen) nicht richtig ausgewuchtet ist und es dadurch zu Vibration am Lenker kommt.

Ich bin jetzt mal hier raus, alles Wissenswertes für dich habe ich glaube erzählt. Schönen Abend noch.

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