Gewährleistungsfall für neues Quad bei Verkäufer oder Werkstatt bei der die letzte Inspektion gemacht wurde geltend machen?
Hallo zusammen,
ich habe vor 3 Wochen bei einem Händler ein Quad gekauft (Maxxer 300), diese Händler ist aber 40km weit weg. Die erste Inspektion habe ich in einer Vertragswerkstatt vor Ort machen lassen.
Nun sind mir ein paar Mängel aufgefallen, die ich dem Verkäufer mitgeteilt habe, dieser meinte allerdings, dass ich das demjenigen sagen müsste, der den letzten Service gemacht hat. Die andere Werkstatt meint ich muss das mit dem Händler abklären und es kann sein dass ich auf den Kosten sitzen bleibe wenn der Garantieantrag abgelehnt wird.
Hattet ihr schon mal so einen Fall?
3 Antworten
ein Neufahrzeug. damit dürfte die Inspektionen in der Garantiezeit beim Händler wo gekauft wurde, durchgeführt werden müssen, und nicht in irgendeiner Werkstatt
das ist nicht irgendeine Werkstatt, sondern auch eine Vertragswerkstatt des Herstellers und das ist laut den Garantierichtlinien so i.O. ich fahre sicherlich nicht jedesmal 40km und nehme noch zusätzlich jemanden mit Auto mit, damit ich wieder zurück komme
damit dürfte die Inspektionen in der Garantiezeit beim Händler wo gekauft wurde, durchgeführt werden müssen
Eine solche Klausel ist nach gängiger Rechtsprechung nicht wirksam, die Inspektion muss allerdings nach Herstellervorgaben erfolgen.
wer sagt das? wenn ich mir einen VW in WOB kaufe muss ich ja auch nicht jedesmal nach WOB fahren. so ein Blödsinn
Wenn es ein Neufahrzeug war, muss jeder Vertragshändler die Garantiearbeiten ausführen, kann allerdings sein, dass er auf Grund von Unlust, Schriftverkehr, dir längere Wartezeit aufbürdet. Die Neuwagengarantie gilt europaweit bei Vertragshändlern.
Sachmängelhaftung (Gewährleistung) hast Du gegenüber dem Verkäufer.
wenn der Garantieantrag abgelehnt wird.
Garantie hast Du gegenüber dem Garantiegeber, hat aber nichts mit Gewährleistung zu tun.
ja und soweit ich weiß müsste dieser auch für die transportkosten aufkommen
Richtig.
Diese muss ich allerdings zusammen mit der Rechnung für die Reparatur übernehmen sollte es kein Garantiefall sein
Wie bereits gesagt, Garantie hat nichts mit der Gewährleistung zu tun.
Sollte kein Sachmangel (Gewährleistungsfall) vorliegen, dann würdest Du für die Transportkosten aufkommen, dann -wenn dies kein Sachmangel ist- kann man auch klären ob stattdessen ein Garantiefall vorliegt.
und wer entscheidet ob ein sachmangel vorliegt der den Verkäufer zur nacherfüllung verpflichtet?
Du reklamierst den Mangel als Sachmangel, der Verkäufer muss in den ersten 12 Monaten darlegen, dass dies keiner ist und der Mangel oder Ursache des Mangels nicht bei Übernahme bereits bestand, wird ihm schwer bis unmöglich fallen wenn der Kauf gerade mal 3 Wochen her ist.
er sträubt sich da ein bisschen, ist vermutlich verärgert da ich den service nicht bei ihm gemacht habt und der Verkäufer nun nicht sagen kann, was die andere Werkstatt alles gemacht hat etc. Danke für die Antwort
und der Verkäufer nun nicht sagen kann, was die andere Werkstatt alles gemacht hat
Dies steht im hoffentlich ausgefüllten Serviceheft und auf der ausgehändigten Checkliste der durchgeführten Inspektion.
Checkliste hab ich nicht bekommen da muss ich wohl nochmal nachfragen
…die ist auch mehr für dich selbst kann aber hilfreich sein. Wichtig ist Eintrag im Serviceheft und das die Inspektion nach Herstellervorgaben gemacht wurde. Jetzt 3 Wochen nach Kauf und bei einem Sachmangel nicht so relevant für dich.
du kennst dich anscheinend gut mit dem Thema aus.. woran könnte es denn liegen wenn der Lenker ab 60-70kmh ca. alle 3 Sekunden vibriert?
genau. und die Räder sind ja durch den Gewährleistungsausschluss raus aus der Gewährleistung
Wie kommst Du darauf ? Die wären raus wenn Du damit gegen einen Bordstein knallst, dann liegt ja kein Sachmangel vor sondern ein von dir verursachter Schaden.
Da greift dann natürlich weder die Sachmängelhaftung noch die Herstellergarantie.
im Handbuch steht zum Thema Gewährleistung, dass Reifen, bremsen Zündkerzen etc. von der Gewährleistung ausgeschlossen sind
…dies betrifft den natürlichen Verschleiß dem diese Sachen unterliegen, aber keinen Mangel.
Ein Mangel ist, wenn das Rad (Felge und Reifen) nicht richtig ausgewuchtet ist und es dadurch zu Vibration am Lenker kommt.
Ich bin jetzt mal hier raus, alles Wissenswertes für dich habe ich glaube erzählt. Schönen Abend noch.
ja und soweit ich weiß müsste dieser auch für die transportkosten aufkommen. Diese muss ich allerdings zusammen mit der Rechnung für die Reparatur übernehmen sollte es kein Garantiefall sein