Gestern Auto gekauft, aber der rechte Außenspiegel ist noch kaputt. Darf ich damit noch fahren oder muss ich warten bis er ausgewechselt wird?

7 Antworten

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Vor 2003 war es Pflicht, einen linken Außenspiegel sowie einen zweiten Rückspiegel zu haben. Ob das der Innenspiegel oder ein rechter Außenspiegel ist, war egal.

Seit 2003 gilt aber die Richtlinie 2003/97/EG und die schreibt einen linken und einen rechten Außenspiegel vor. Der Innenspiegel ist ebenfalls Pflicht. Dessen Sicht nach hinten darf aber durch Anhänger oder Beladung auch verdeckt sein.

Wie du schreibst, ist dieser Spiegel ja vorhanden. Würde er fehlen, könnte dafür ein Verwarngeld von höchstens 15,- ohne Punkte oder Auswirkungen auf die Probezeit verhängt werden. Ist er defekt, ohne dass dadurch die Rücksicht wesentlich beeinflusst ist, passiert gar nichts, falls du angehalten wirst. Die Polizei könnte höchstens eine Mängelrüge aussprechen, zur Reparatur auffordern und zu einer Vorführung des reparierten Spiegels innerhalb einiger Wochen auffordern. Das hätte aber nun gar kein Bußgeld, Punkte oder Auswirkungen auf die Probezeit zur Folge. Wenn du denen allerdings glaubhaft versicherst, dass der neue Spiegel schon bestellt ist und du den nächste Woche erhälst, passiert gar nichts. Dann sparen die sich erfahrungsgemäß den Schreibkram wegen solcher Kinkerlitzchen.

Wenn du also das dringende Bedürfnis hast, mit deinem neuen Auto rumzufahren, was ich gut verstehen könnte, kannst du das auch machen, ohne irgendwelche großartigen Folgen befürchten zu müssen.

Da nimmt man das Auto gar nicht erst mit! Oder hast Du Schwarz auf Weiß, dass der Spiegel schon kaputt war (ist das im Übergabeprotokoll oder Kaufvertrag vermerkt) und dass er ihn wirklich repariert?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich habe schon geschraubt, als ihr noch gewindelt wurdet!

Moin!

An einem Fahrzeug müssen nur mindestens zwei Spiegel vorhanden sein: der eine auf der Fahrerseite, sowie ein zweiter, entweder als Innenspiegel oder auf der rechten Aussenseite. Wenn Du beide hast (also insgesamt drei), ist das zwar sinnvoll, aber nicht Pflicht!

Zur Info sh.: http://www.autorecht24.de/Recht_Gesetze/Gesetze/Mehr_Gesetze/StVZO_10/stvzo_10.html

Schönen Tag noch!

wölfin


sebastianla  10.05.2019, 07:18

Das war vor Jahrzehnten mal so, bzw. gilt bei sehr alten Autos noch im Rahmen einer Bestandsschutzregelung.

Soweit ich weiß, brauchst du nur einen rechten Außenspiegel und einen zweiten. Da hoffentlich ein Innenspiegel drin ist, müsste es reichen. Der kaputte rechte Außenspiegel ist ein Mangel, der behoben werden muss. Ausserdem ist er ja noch (fast) funktionsfähig.

Ist der kaputte Außenspiegel im TÜV-Bericht beanstandet? Dann muss er innerhalb einer bestimmten Zeit repariert sein und das Auto muss beim TÜV erneut vorgestellt werden (innerhalb 2 Wochen?), sonst bekommst du Ärger, wenn du erwischst wirst.

Ich hoffe, du hast es schriftlich, dass der Aussenspiegel beim Kauf kaputt war. Du müsstest beweisen, dass er da schon kaputt war, wenn der Verkäufer behauptet, dass alles OK war.


wollyuno  10.05.2019, 10:13

du meinst einen linken,der ist ein muss

Wenn du durch den Spiegel noch beobachten kannst, sollte das kein Problem sein.