Gesetzlich erlaubt das Kassierer in Schultaschen gucken darf?
War letztens bei Penny und die Kassiererin wollte in meine Tasche gucken da wollt ich Mal fragen ob das überhaupt rechtens bzw rechtlich erlaubt ist
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/antiaes/1651521585530_nmmslarge__33_0_249_249_a2507c4ff42507806135f45e0ca7ece7.jpg?v=1651521586000)
Wenn sie keine Kunden verlieren wollen sollten auch diese Laeden endlich einmal eine Box aufstellen wo man seine Sachen vor dem Einkaufen einstellen kann - genannt Schliessfach - kann doch nicht so schwer sein...!
Wenn sie die nicht haben sind sie selbst schuld wenn man die Taschen mit reinnimmt und es dann dauert wenn diese Diskussion beginnt.
Wieder ein Sekundaerproblem welches man durch Primaer- (Ursachen-) loesung schnell vermeiden koennte...
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Einfach so darf sie es nicht aber mit Deiner Erlaubnis schon.
Ich zeige an der Kasse Taschen, wenn ich welche mitführe, immer freiwillig vor.
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Taschen Kontrollen dürfen nur von der Polizei durchgeführt werden und auch nur mit einem Verdacht auf eine Straftat wie z.b. Diebstahl.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mugua/1521995579907_nmmslarge__22_62_576_576_93debb5442f14d63b425e7ac1880ce2b.jpg?v=1521995580000)
Das ist falsch. Taschenkontrollen ohne Zustimmung des Besitzers darf nur die Polizei machen.
Taschenkontrollen z.B. beim Betreten einer Konzerthalle sind absolut legal, wenn du als Besitzer zustimmst – weil du da reinwillst. Ebenso sind Taschenkontrollen durch Kassierer vollkommen legal, wenn man dem zustimmt.
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Fragen darf sie.
Einen Anspruch auf deine Zustimmung gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich sollte man aber auch die andere Seite verstehen. Es wird unheimlich viel geklaut.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wikifreak/1507288654093_nmmslarge__105_0_3267_3267_8b25a9d16659c40c605d9883a102536f.jpg?v=1507288654000)
Die Kassiererin darf dich fragen. Wenn du nein sagst, kann sie dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten (wenn nötig auch mit Gewalt), wenn du dabei beobachtet worden bist, dass du Waren eingesteckt hast, § 127 Abs. 1 StPO. Hat sie nur einen vagen Verdacht, darf sie dich nicht festhalten. Wird sie aber in der Regel auch nicht.
Verkaufen muss die dir aber auch nichts. Daher sollte man mitspielen 👍🏻